Diskriminierung männlicher Bewerber

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Mit einem Entschädigungsanspruch nach dem AGG hat sich das LAG Nürnberg (Urteil vom 13.12.2022 7 Sa 168/22) vor Kurzem beschäftigt – das Urteil soll heute hier Thema sein. 


Sachverhalt der Diskriminierung  

Das betroffene Unternehmen hatte Stellen für Bestücker (m/w/d) ausgeschrieben. Bestücker stellen für das Unternehmen circa fünf Zentimeter große Modellfahrzeuge her. Diese bestehen aus vielen, kleinen Einzelteilen, die mit Pinzetten positioniert werden müssen. Von den Bewerbern wird gemäß der Stellenausschreibung Fingerfertigkeit und Geschick verlangt, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können.  

Der Bewerber, ein Mann, erhielt eine Absage mit der schriftlichen Begründung: „unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände“. Daraufhin erhob er klage und machte eben einen Entschädigungsanspruch geltend.  


Entscheidung des Gerichts  

Das Gericht entschied für den Bewerber und sprach ihm eine Entschädigung gemäß § 15 II AGG in Höhe von 2.500€ gegen das Unternehmen zu.  

Denn durch die Absage an den Kläger mit der Begründung, dass seine Hände für die kleinen, filigranen Teile nicht geeignet sind, wurde er unmittelbar wegen seines Geschlechts benachteiligt. Das Unternehmen brachte vor Bilder des Bewerbers gefunden zu haben, auf dem seine besonders großen Hände zu sehen waren. Es gehe nicht um die Tatsache, dass er ein Mann ist, sondern schlicht um die Größe der Hände. Dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten. Schließlich lasse sich dadurch kein Rückschluss auf die Fingerfertigkeit ziehen. Stattdessen hätte ein Bewerbungsgespräch und Probearbeiten stattfinden müssen. Allein dadurch hätte zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass der Bewerber zu der geforderten Tätigkeit nicht in der Lage ist. Gerade diese Möglichkeit hat er aber nicht erhalten, weil er ein Mann ist.  

Das lässt den Rückschluss zu, dass entgegen der Stellenanzeige, die auch das männliche Geschlecht mit einbezog, grundsätzlich Männer nicht in Frage kamen.  


Fazit bei Diskriminierungen  

Zu Recht hat das Landgericht hier eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts angenommen und dem Bewerber eine Entschädigung zugesprochen. Auch Männer erfahren regelmäßig solche Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Wenn es Ihnen ähnlich geht – nehmen Sie das nicht einfach hin, sondern wehren Sie sich! 

Wenn Sie das Thema interessiert, schauen sie gerne in der entsprechenden Rubrik auf unserem Blog vorbei. Wenn Sie ebenfalls am Arbeitsplatz Diskriminierung erfahren, melden Sie sich bei uns. Nutzen Sie dazu unsere Online-Terminvergabe. Wir stehen Ihnen deutschlandweit zur Verfügung.  

Also – melden Sie sich, wir kümmern uns! 



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