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Diskriminierung wegen Schwangerschaft - Entschädigung bei Kündigung

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Am 12.12.2013 entschied das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Arbeitnehmerin, die am Tage an dem Sie erfuhr, dass ihr ungeborenes Kind verstorben ist von ihrem Arbeitgeber fristgerecht gekündigt wurde. Die Arbeitnehmerin stützte sich auf das Mutterschutzgesetz und brachte vor, die Kündigung stelle eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts dar. Die Richter des Achten Senats entschieden nun, dass der Arbeitnehmerin zu Recht der in den Vorinstanzen angestrebte Schadensersatz zusteht und sprachen ihr 3000,00 Euro zu. Zur Begründung ihrer Entscheidung wurde vom Senat angeführt, dass zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft noch bestand, da die Arbeitnehmerin das Kind noch in sich trug. Aktenzeichen 8 AZR 838/12.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass das Thema des Diskriminierungsverbotes ein stetiges Thema in der Arbeitswelt ist, oftmals allerdings nicht ausgesprochen wird. Ob Religion/Weltanschauung, Rasse/ethnische Herkunft, Behinderung, Alter, sexuelle Identität oder Geschlecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird von vielen Arbeitgebern weiterhin ignoriert solange sich der Arbeitnehmer nicht wehrt.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=17062&pos=2&anz=79&titel=Diskriminierung_wegen_Schwangerschaft_-_Entsch%E4digung


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