Neue Bußgeldvorschriften – was droht?

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Geschwindigkeitsverstöße werden Autofahrer mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, künftig deutlich teurer zu stehen kommen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher. Doch nicht nur das. Hier die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:

Zu schnelles Fahren I: Innerorts werden ab 16 km/h Geschwindigkeitsübertretung künftig bereits 70 Euro Bußgeld fällig (bisher 35 Euro). Ab 21 km/h werden 80 Euro fällig, hinzu kommen ein Punkt in Flensburg und dann auch ein Monat Fahrverbot. Innerorts sind maximal Bußgelder von bis zu 680 Euro vorgesehen – für Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 70 km/h. Darauf stehen auch drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte.

Zu schnelles Fahren II: Außerorts liegen die Grenzen naturgemäß etwas höher. Trotzdem gibt es auch hier schon ab 21 km/h zu schnell einen Punkt sowie ein Bußgeld von 70 Euro. Ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu, das Bußgeld erhöht sich auf 80 Euro. Beim zu schnellen Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften sind maximal 600 Euro Bußgeld vorgesehen, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg für Verstöße höher als 70 km/h.

Halten und Parken: Wer in zweiter Reihe parkt oder auf einem Radweg steht, für den werden künftig 55 Euro fällig (bisher mindestens 15 Euro). Bei Behinderung oder Gefährdung können das sogar bis zu 100 Euro werden sowie ein Punkt in Flensburg. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz werden künftig 55 statt vorher 35 Euro fällig. Dasselbe Verwarngeld gilt auch fürs Parken mit einem Verbrenner auf einem E-Auto-Parkplatz – ein neu eingeführter Regelverstoß. Für Carsharing-Autos können neue, eigens ausgeschilderte Parkplätze eingerichtet werden. In den acht Metern vor Kreuzungen und Einmündungen ist künftig das Parken generell verboten, wenn es einen Radweg entlang der Straße .

Rettungsgasse: Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen künftig 200 Euro Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wer eine bereits gebildete Rettungsgasse unerlaubt benutzt, kassiert ebenfalls einen Monat Fahrverbot und 240 Euro Bußgeld. Kommen Behinderung oder Gefährdung hinzu, werden bis zu 320 Euro fällig. Ebenfalls sind in allen Fällen bis zu zwei Punkte in Flensburg möglich.

Fahrradfahrer: Wer einen Fahrradfahrer mit dem Auto überholt, muss innerorts künftig mindestens 1,50 Meter Abstand halten, außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens zwei Meter. Das gilt im Übrigen auch für den Abstand zu Fußgängern und E-Scootern. Wenn Fahrradfahrer nebeneinander fahren, ist das übrigens künftig ausdrücklich erlaubt – es sei denn, andere werden behindert. Analog zu Tempo-30-Zonen sind künftig auch Fahrradzonen möglich: Hier gilt Tempo 30, Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

Rechtsabbiegen: Abbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – also größere Transporter oder Lkw – müssen innerorts künftig Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn sie rechts abbiegen. Das bedeutet: 4 bis 7 km/h, maximal dürfen es 11 km/h sein. So soll der übrige Verkehr besser geschützt werden. Ist ein Lkw-Fahrer zu schnell unterwegs, drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Für Fahrradfahrer gibt es künftig übrigens einen eigenen grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen.

Blitzer-Apps: Diese sind künftig ausdrücklich verboten. Sie dürfen weder auf Smartphones noch innerhalb von Navigationssystemen während der Fahrt verwendet werden.


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