DR Verwaltung AG / Deutsches Firmenregister / Erfassung gewerblicher Firmendaten / Abo-Falle

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Ist Ihnen ein Schreiben von der der DR Verwaltung AG, Potsdamer Platz 2, 53119 Bonn, schon einmal begegnet? Oder auch eine Erinnerung?

Mit diesen Schreiben erweckt der Absender den Eindruck, als müsse durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und das Steueränderungsgesetzt 2013 ein Eintrag in die Online-Datenbank www.ustid-nr.de vorgenommen werden.

Diese Online-Datenbank gehört der DR Verwaltung AG und ein Eintrag hierin ist keine Pflicht. Schlimmer noch, die Schreiben dieser Firma setzen Sie nicht nur unter Druck, sondern verlangen auch viel Geld für eine Online-Plattform, welche kaum bekannt ist.

Diese Online-Plattform gehört weder einer Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung. Es ist eine Online-Plattform, worüber Gewerbetreibende gefunden werden können, ähnlich wie ein Telefonbuch.

Versteckt ist jedoch im kleingedruckten Fließtext dass der jährliche Veröffentlichungsbeitrag 398,88 € netto beträgt und sie bereits einen 2-Jahresvertrag abschließen, welcher sich automatisch verlängert, wird er nicht rechtzeitig gekündigt. 

Was tun, wenn Sie oder ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in dem Glauben, dass der Eintrag gesetzlich vorgeschrieben ist, den Erfassungsbogen oder den Erinnerungsbogen unterzeichnet hat und nunmehr vielleicht schon die ersten Mahnungen dieser Firma vorliegen? Suchen Sie anwaltlichen Rat, gern auch bundesweit über die Unterzeichnerin.

Die Schriftstücke (Erfassungsbeleg oder Erinnerung) sind keine wirksamen Vertragsangebote und können daher von Ihnen auch nicht angenommen worden sein, eine Vergütung ist daher auch nicht geschuldet. (auch wenn es hierzu noch kein Urteil gibt, ist dies die Auffassung diverser erstinstanzlicher Gerichte).

Da bekanntermaßen die Firma nicht aufhört, Mahnungen zu senden, empfiehlt sich hier dringend, eine negative Feststellungsklage zu erheben und nichts zu bezahlen.


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