Drehbuch Hauptverhandlung

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Wer als Angeklagter zu einer Hauptverhandlung erscheinen muss, ist in der Regel ziemlich nervös.Ich biete meinen Mandanten an, mindestens 15 bis 30 Minuten vor Beginn zu erscheinen, um letzte Einzelheiten zu besprechen. Dies kann natürlich kein Ersatz für eine optimale Vorbereitung sein. Ich habe im Vorfeld den Akteninhalt mit dem Mandanten detailliert besprochen und die Strategie gemeinsam festgelegt. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle ist Schweigen die beste Verteidigung, denn reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Schweigen des Mandanten bedeutet allerdings keineswegs, dass ich als Verteidiger tatenlos neben ihm sitze, im Gegenteil. Häufig habe ich Beweisanträge im Gepäck, sehr oft gebe ich nach einer Zeugenvernehmung eine Erklärung ab, wozu ich nach § 257 StP0 ausdrücklich berechtigt bin. Und ich mache von der Möglichkeit Gebrauch, Fragen der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage zu beanstanden, wenn ich sie für unzulässig erachte. Zusätzlich besteht meine Aufgabe darin, die Einhaltung aller Regeln der Strafprozessordnung zu überwachen. Das kann zum Beispiel darin bestehen, Anordnungen des Vorsitzenden zu beanstanden und über den Widerspruch einen Gerichtsbeschluss herbeizuführen. Das ist insbesondere wichtig, wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet. Es gibt dann lediglich eine Tatsacheninstanz, deshalb kann gegen ein Urteil des Landgerichts nur Revision eingelegt werden. Ein möglicher Rechtsfehler, der in der Revision gerügt werden kann, besteht zum Beispiel in einem fehlerhaften Gerichtsbeschluss. Schon deshalb ist es wichtig, in der Hauptverhandlung aktiv zu verteidigen. Leider gibt es immer wieder Kolleginnen und Kollegen, die in der Hauptverhandlung das Gericht lediglich auf Fehler aufmerksam machen, ohne einen Beschluss zu verlangen. Damit zerstört man die Chancen auf eine erfolgreiche Revision. Ich als ihr Verteidiger verfüge über viele Jahrzehnte praktische Erfahrungen in großen Verfahren mit zahlreichen Hauptverhandlungstagen und war sehr häufig auch beim Bundesgerichtshof mit Revisionen erfolgreich.


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