Dubiose Anbieter nehmen deutsche Investoren ins Visier

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BaFin und BKA warnen vor Abzocke bei Geldanlagen im Internet

Die Geschäfte von dubiosen Anbietern von Trading-Plattformen und Anlage- und Brokergeschäfte florieren. Scheinfirmen benötigen für den Markteinstieg eigentlich nur eine Firmenadresse und eine gut gestaltete Website. Schon kann die Kundenakquise beginnen. Per Whatsapp oder anderen Kurzmitteilungsdiensten gehen die ungelernten aber gerissenen Callcenter-Agenten, die zuvor von dem Kopf der Bande geschult wurden in Manipulation und den Grundkurs für Verkaufsgespräche absolviert haben, europaweit auf Kundenjagd. Je unerfahrener und unbedarfter die Kleinanleger sind, desto einfacher ist es für die selbsterkorenen Finanzberater an die Beute zu kommen.

Aufsichtsbehörden, wie etwa die BaFin in Deutschland oder die CySEC in Zypern sowie in anderen Ländern in der EU warnen regelmäßig vor Briefkastenfirmen und Scheinfirmen mit Homepages ohne Impressum oder Lizenz zur Erbringung von Finanzdienstleistungen. Vergebens! Denn die Gier der Anleger scheint die Vernunft und den gesunden Menschenverstand auszuschalten. Allen Präventivmaßnahmen zum Trotz werden unzählige Anleger zum Opfer dieser Banden.

Die BaFin warnt vor unseriösen Anbietern

Auch die Aufsichtsbehörde BaFin warnt regelmäßig vor betrügerischen Anbietern von Trading- Plattformern. Die Finanzaufsicht warnt beispielsweise vor Angeboten der Cytergo LLC, Zins-Fox .com, coinmarkupp .co, coinmarkaji .com, bitget .com, coinprimemarket .com, axsio.co, vipsmarkets .com, et al. (nicht abschließende Liste). Die Aufsichtsbehörde warnt auf seiner Website regelmäßig mit folgendem Hinweis: „Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.“ 

Kommissariate warnen mit Rundschreiben vor Betrügern

Auch andere Ermittlungsbehörden wie etwa das BKA beklagen, dass die Opferzahlen stetig steigen und besorgniserregend sind. Dabei haben es Täter priorisiert auf Kryptowährungen abgesehen. Jüngst versenden Kommissariate Rundschreiben und warnen Personen, deren IBAN oder Handynummer im Rahmen der eigenen Ermittlungen aufgetaucht sind, weitere Zahlungen an die Betrüger zu überweisen. Diese Warnschreiben liegen uns vor und bezeichnen die folgenden Anbieter als betrügerisch: www. bitlast .com, www. bitcoinbreaker .com, www. QuantumAI .com.

Täter fordern hohe Kaution, um angebliches Guthaben auszuzahlen

Oftmals berichten Betrugsopfer von enormen Wertsteigerungen, die sie angeblich auf durch günstige Kursentwicklungen erwirtschaftet haben. Um dann an das angehäufte Vermögen zu kommen, werden die arglosen Investoren aufgefordert, eine Kaution iHv 9-15% per Überweisung zu "hinterlegen", um die Auszahlung des angeblichen Gewinns zu ermöglichen. Natürlich handelt es sich dabei nur um einen perfiden Trick, die geprellten Opfer erneut um einen hohen Geldbetrag zu betrügen. Weder die Kaution noch das angeblich angewachsene Vermögen werden jemals ausgeschüttet. 

Betrügern geht es darum, Zugriff auf die IBAN ihrer Opfer zu erlangen

Ferner berichten Opfer davon, dass Dritte Gelder an sie überweisen und sie diese Gelder weiterleiten sollen. Diesen Trick nennen die Ermittler "Money Mule". Hierbei geht es den Betrügern nur darum, mittelbaren Zugriff auf ein deutsches Konto mit einer IBAN zu erhalten, um Gleder von zuvor geprellten Opfern auf diesem Konto zu empfangen und darüber mittelbar verfügen zu können. Die Folgen sind die Kontosperre bei der eigenen Bank und sogar ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche. 

Hilfe von Experten in Anspruch nehmen

Der Frankfurter Rechtsanwalt Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner im Frankfurter Büro der international aufgestellten Kanzlei Michael Kyprianou & Co LLC. Nur 0,8 % aller Anwälte in Deutschland sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er hat über die Jahre hunderte Mandanten in Zusammenhang mit allen Finanzinstrumenten beraten.  Er erhält regelmäßig Anfragen von geprellten Anlegern unterschiedlicher Unternehmensgruppen aus Deutschland, Zypern oder anderen Ländern der EU und ist gern Ihr Ansprechpartner zum Thema. Er und seine Kollegen in Zypern sind erfahrene Berater und Interessensvertreter für geprellte Opfer von Kryptobetrugsfällen (Crypto Scam) Opfern von betrügerischen Plattformen und sonstiger fiktiver Finanzprodukte. Im Falle eines Betrugsverdachts zeigt er rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf und setzt die Ansprüche seiner Mandanten zügig mit dem nötigen Nachdruck und der erforderlichen prozessualen Finesse in Deutschland, Zypern und EU-weit durch.

Weitere Informationen und Sofortkontakt zu einem Fachanwalt für Bankrecht finden Sie hier:

www. k o n t o s p e r r e . eu

Die Aufsichtsbehörde CySEC veröffentlicht auf ihrer Website regelmäßig Warnlisten wie die hier abgebildete.

Foto(s): Kyprianou & Hasan GbR

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