Durch den Widerspruch mehr Geld aus der Lebensversicherung holen

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Dass viele Menschen mit ihrer Lebensversicherung unzufrieden sind, ist kein Geheimnis mehr. Immer mehr wollen sich aus ihrer Versicherung lösen und nehmen dabei sogar in Kauf, viel Geld zu verlieren. Denn bei einer Kündigung bekommt man lediglich den geringen Rückkaufswert von seiner Versicherung zurückgezahlt. Dieser Rückkaufswert ist aber nur ein Bruchteil der tatsächlich eingezahlten Beträge. Die bessere Alternative zur Kündigung ist daher der Widerspruch. Versicherungsnehmer erhalten im Fall eines erfolgreichen Widerspruchs alle eingezahlten Raten sowie zusätzlich noch die entgangenen Zinsvorteile von der Lebensversicherung zurück.

Die Kanzlei AKH-H betreut zahlreiche Mandanten auf diesem Gebiet. Lesen Sie im Folgenden die häufigsten Fragen, die unsere Mandanten zum Thema Widerspruch Lebensversicherung stellen. 

FAQs Widerspruch Lebensversicherung

  • Wer kann widerrufen/widersprechen?

Mit falschen Widerspruchsbelehrungen oder fehlenden bzw. verspätet (mit der Police / dem Versicherungsschein) übersandten Vertragsunterlagen gibt es laut BGH-Urteil vom 7. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11) ein unendliches Widerspruchsrecht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Lebensversicherung bereits gekündigt wurde, abgelaufen ist oder noch weiterläuft. Betroffen sind nach einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg etwa 60 % der Verträge nach dem Policenmodell, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.

  • Was sind die häufigsten Fehler?

Ein häufiger Fehler in der Widerspruchsbelehrung ist die Vereinfachung von gesetzlichen 30 Tagen Widerspruchsfrist auf „einen Monat“. Dies ist ungenau und somit falsch. Zudem müsste auch bei der „rechtzeitigen Absendung des Widerspruchs zur Wahrung der Frist“ auf die Textform (nicht Schriftform) und den genauen Beginn der Widerspruchsfrist hingewiesen werden. Ein weiterer Fehler liegt vor, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht ausreichend vom übrigen Text hervorgehoben ist. Durch solche Belehrungsfehler können bei der Rückabwicklung aufgrund des Widerspruchs mehrere tausend Euro zusätzlich erlangt werden.

  • Wie viel bringt ein Widerspruch anstelle einer Kündigung?

Im Falle einer Kündigung erhält man lediglich den Rückkaufswert seiner Versicherung. Dieser fällt um einiges geringer aus, als die Beiträge, die über die Jahre eingezahlt wurden. Durch einen erfolgreichen Widerspruch erhält man jedoch seine gesamten eingezahlten Beträge und die entgangen Zinsen noch obendrauf. Zur Veranschaulichung dient folgendes Beispiel: 

Einbezahlte Beträge:               6.720,00 EUR  

Rückkaufswert bei Kündigung:       5.480,00 EUR

Auszahlungsbetrag bei Kündigung:   7.540,00 EUR

  • Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Widerspruch?

Streng genommen gibt es keinen Unterschied – zumindest nicht in der Rechtsfolge. Beide, Widerspruch und Widerruf haben die Rückabwicklung als Rechtsfolge. Die Verträge in der Zeit zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 unterscheiden sich lediglich zwischen Antragsmodell (der Kunde hat alle Unterlagen beim Antrag erhalten) und Policenmodell (der Kunde hat alle Unterlagen später zusammen mit der Police erhalten). Beim Antragsmodell galt § 8VVG a. F., d. h. ein Rücktrittsrecht bzw. ein Widerrufsrecht. Beim Policenmodell galt § 5a VVG a. F. Auf die Entscheidung des BGH und damit auch die Terminologie „Widerspruch“ bezieht sich nur das Policenmodell.

  • Kann ich selbst widersprechen?

Wir empfehlen eine professionelle Rechtsberatung, da für Kunden die Differenzierung zwischen dem Antrags- und Policenmodell bisweilen schwierig sein kann und insbesondere das Erkennen und die Einschätzung der einzelnen Fehler sorgfältig geprüft werden muss.

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

Ein wichtiger Aspekt sind natürlich die Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, muss diese die Kosten in den meisten Fällen übernehmen. Für Mandanten, die nicht rechtsschutzversichert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer. Gerne vermitteln wir unseren Mandaten den Kontakt und kümmern uns direkt um die Anfrage.

Als erfahrene Anwaltskanzlei mit zahlreichen Mandanten im Bereich Widerspruch Lebensversicherung bieten wir Ihnen kostenlose Services zu diesem Thema an: nutzen Sie unser kostenloses Online-Formular für eine schnelle und unverbindliche Ersteinschätzung ob Ihre Lebensversicherung fehlerhaft und somit die Möglichkeit eines Widerspruchs gegeben ist. www.akh-h.de


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