E-Scooter – die wichtigsten Regelungen

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E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Denn Sie stehen an jeder Straßenecke, allzeit bereit, den Fahrer schnell und bequem an sein Ziel zu bringen. Doch wo darf man mit dem E-Scooter überhaupt fahren, braucht man dazu einen Führerschein und welche Sanktionen drohen bei Verkehrsverstößen? Diese und weitere Fragen rund um das Thema E-Scooter beantworten wir im Folgenden:

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen grundsätzlich nur auf Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrstreifen gefahren werden. Nur wenn solche Wege fehlen, darf auch die Fahrbahn befahren werden. Wichtig zu beachten ist hier, dass Gehwege und Fußgängerzonen für E-Scooter-Fahrer tabu sind. Auch eine Einbahnstraße darf nicht entgegen der Fahrtrichtung befahren werden. Erlaubt hier das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ die Einfahrt, gilt dies auch für E-Scooter. 

Benötigt man zum Fahren eines E-Scooters einen Führerschein?

Einen Führerschein bzw. eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich, um einen E-Scooter fahren zu dürfen. Der Fahrer muss jedoch mindestens 14 Jahre alt sein.

Gibt es eine Promillegrenze bei E-Scootern?

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Demnach sind bis zu 0,5 Promille erlaubt. Wer mit einer BAK zwischen 0,5 und 1,1 Promille E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das wiederum hat in der Regel eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg zur Folge.

Ist der E-Scooter-Fahrer mit einer BAK von 1,1 Promille oder mehr unterwegs, begeht er sogar eine Straftat.

Hinweis: Eine Straftat kann bereit ab einer BAK von 0,3 Promille vorliegen, wenn der Betroffene alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt (beispielsweise schwankender Gang oder Schlangenlinien fahren).

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine 0-Promille-Grenze.

Welche Bußgelder drohen bei Verkehrsverstößen?

VerstoßBußgeld
Fahren auf dem Gehweg55-100 Euro
Bei Rot über eine Ampel gefahren60-180 Euro 
Elektronische Geräte rechtswidrig benutzt100 Euro
Nebeneinander gefahren15-30 Euro
Zu zweit auf einem E-Scooter gefahren10 Euro


Wo dürfen E-Scooter geparkt werden?

Solange Fußgänger und Rollstuhlfahrer dadurch nicht behindert oder gefährdet werden, dürfen E-Scooter auf dem Gehweg, am Straßenrand oder auch in Fußgängerzonen (sofern diese für E-Scooter freigegeben wurden) abgestellt werden. 

Wie müssen E-Scooter ausgestattet sein?

Wer einen E-Scooter nicht nur spontan mietet, sondern stattdessen einen eigenen Roller kauft, muss darauf achten, dass dieser richtig ausgestattet ist. So muss der E-Scooter über funktionsfähige Bremsen, eine Beleuchtungsanlage und eine Klingel verfügen. Zudem ist für E-Scooter eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Diese Versicherung haftet dann für Schäden Dritter. Für eigene Schäden muss jedoch der Fahrer grundsätzlich selbst aufkommen. Außerdem sollte beim Kauf des E-Scooters darauf geachtet werden, dass dieser über eine gültige Betriebserlaubnis verfügt.

Ist der E-Roller nicht verkehrssicher ausgestattet oder besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz, droht dem Fahrer ein Bußgeld.

Foto(s): stock.adobe.com/Studio Romantic

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