Eigenbedarfskündigung abwehren – SO geht’s (Tipps für Mieter)

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Viele Eigenbedarfskündigungen sind unwirksam. Oft ist der Vermieter zur Kündigung wegen Eigenbedarfs nämlich nicht berechtigt, mit der Folge, dass der Mieter für längere Zeit oder mitunter sogar bis zum Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung bleiben darf. Welche Gründe der Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung oft entgegenstehen, sagt der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Eigenbedarfskündigungen scheitern oft bereits daran, dass der Vermieter die Gründe für den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben nicht benannt hat.

Diesen Fehler kann der Vermieter zwar regelmäßig damit korrigieren, dass er die Eigenbedarfskündigung erneut und diesmal mit Begründung ausspricht. Der Mieter gewinnt aber Zeit, wenn er den Fehler erkennt und den Vermieter zu einer Wiederholung der Kündigung zwingt.

Nicht korrigierbar ist es regelmäßig, wenn der Mietvertrag die Eigenbedarfskündigung ganz oder teilweise ausschließt, was öfter vorkommt, als viele denken.

Oft ist der Ausschluss der Eigenbedarfskündigung für Laien kaum erkennbar. Selten benennt ein Mietvertrag den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung ausdrücklich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es aber für den teilweise oder vollständigen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung regelmäßig aus, wenn der Mietvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung einschränkt. Ob das der Fall ist, kann regelmäßig nur ein mietrechtlicher Experte einschätzen.

Fachanwaltstipp für Mieter: Falls Sie nach Erhalt der Eigenbedarfskündigung weiter in Ihrer Wohnung wohnen bleiben wollen, sollten Sie die Eigenbedarfskündigung und Ihren Mietvertrag von einem entsprechend spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht überprüfen lassen. Oft hat man gute Chancen, sich gegen die Eigenbedarfskündigung nur mit einem Anwaltsschreiben erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen die Kündigung Ihrer Mietwohnung? Haben Sie Fragen zu Ihren Mietvertragsklauseln? 

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Alexander Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit. Er ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema