Einbürgerung ausländischer Fachkräfte insbesondere ausländischer Ärztinnen und Ärzte

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Dass in Deutschland ein Fachkräftemangel besteht, bestreitet mittlerweile niemand mehr. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Einwanderungsland. Jährlich zieht es aus den unterschiedlichsten Gründen zehntausende Arbeitnehmerinnen und -nehmer nach Deutschland, die hier ihr Glück suchen. Auch in deutschen Krankenhäusern arbeiten inzwischen viele ausländische Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger. Wenn diese dann die Entscheidung getroffen haben, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, stellen sie sich häufig die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können. Geregelt ist die Einbürgerung im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Theoretisch ist die Gesetzeslage recht eindeutig.

Einen Anspruch auf eine Einbürgerung hat eine Ausländerin/ein Ausländer vereinfacht ausgedrückt, wenn sie/er folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • sie/er sich seit 8 Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhält,
  • ihre/seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind,
  • sie/er sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt,
  • der Lebensunterhalt für sich und ihre/seine Angehörigen gesichert ist,
  • die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird,
  • sie/er keine Straftaten begangen hat und 
  • sie/er über ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache sowie der Rechts-, und Gesellschaftsordnung verfügt.

Hinzukommen zusätzliche Anforderungen, die hier nicht weiter aufgeführt werden, die in der Regel unproblematisch erfüllt sind. Wenn dann keine der gesetzlich normierten Ausschlussgründe vorliegen, erhält die Ausländerin/der Ausländer nach Antragstellung einen deutschen Pass.

Da teilweise jedoch nicht alle der oben genannten Voraussetzungen gegeben sein müssen und bei Vorlage weiterer Voraussetzungen auch bereits nach sechs-, oder siebenjährigem rechtmäßigen Aufenthalt eine Einbürgerung möglich sein kann, wird die Sachlage für die Betroffenen kompliziert. Hinzukommt, dass die zuständigen Standesämter ihr Ermessen nicht einheitlich ausüben. So gibt es auf der einen Seite Städte, in denen es verhältnismäßig einfach ist, vorzeitig eingebürgert zu werden, und auf der anderen Seite Städte, in denen eine vorzeitige Einbürgerung praktisch unmöglich ist. Auch die Bearbeitungsdauer der Anträge ist extrem unterschiedlich. Teilweise dauert das gesamte Einbürgerungsverfahren nur wenige Wochen. Es gibt jedoch auch Standesämter, bei denen bereits mehrere Monate Wartezeit allein für einen Termin zur Antragstellung bestehen.

Der Antrag auf eine Einbürgerung sollte deshalb stets gut durchdacht und vor allem professionell vorbereitet werden.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht habe ich bereits viele Mandanten (in der Regel Ärztinnen, Ärzte, Krankenschwestern oder Pflegefachkräfte) deutschlandweit bei der Einbürgerung beraten oder vertreten.


Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht.





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