Einreichung von Anträgen für vorübergehenden Aufenthalt in Serbien über das Online-Portal hat begonnen

  • 2 Minuten Lesezeit

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Ausländer (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) wurden zahlreiche Änderungen zur Regelung des Aufenthalts von Ausländern in Serbien Land eingeführt. Gemäß den Änderungen sollten ausländische Staatsangehörige, die ihren Aufenthalt in der Republik Serbien aufgrund von Beschäftigung regeln (ein Ausländer, der beabsichtigt, in der Republik Serbien zu leben und zu arbeiten oder eine fachliche Spezialisierung, Schulung oder Praktikum durchzuführen), ab dem 01.02.2024 einen Antrag auf Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit für Ausländer (eine einheitliche Genehmigung) ausschließlich über das einheitliche Portal für Ausländer elektronisch stellen.

Alle Ausländer wurden zu Beginn dieses Monats darauf hingewiesen, dass sie den Antrag auf Genehmigung/Verlängerung des genehmigten vorübergehenden Aufenthalts aufgrund von Beschäftigung über das einheitliche Portal gemäß den oben genannten Bestimmungen stellen sollen.

Probleme beim Betrieb des Portals zur Einreichung von Anträgen für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung

Da das Portal seit dem ersten Tag im Februar dieses Jahres in Betrieb ist, hat die hohe Auslastung und Besucheranzahl des Portals zu Problemen geführt. Es kommt oft vor, dass eine Seite mehr als 15 Minuten lädt und eingegebene Daten gelöscht werden. Dennoch funktioniert das Portal, und es erfordert Geduld und Geschicklichkeit, um die "Nachteile" in dieser Phase zu vermeiden.

Wie greift man auf das Portal zu?

Der Zugriff auf das Portal erfolgt über folgenden Link: https://welcometoserbia.gov.rs/

Was ist zusätzlich beizufügen und welche Schritte sind zu unternehmen?

Der erste Schritt besteht darin, ein Profil des Ausländers über das Portal zur Identifizierung von IED-Benutzern zu erstellen. Nachdem das Profil verifiziert und einsatzbereit ist, kann der Antrag über das genannte einheitliche Portal eingereicht werden. Beim Einreichen des Antrags kann kein Schritt übersprungen werden und er ist in Form von Fragen konfiguriert, auf die Antworten eingegeben werden. Die Fragen beziehen sich auf die Identität, Wohn- und Herkunftsdaten sowie den Aufenthaltsgrund in Serbien.

Der vorletzte Schritt betrifft das Hochladen der erforderlichen Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags (gescanntes Ausweisdokument, Erklärung des Vermieters, Auszug aus dem Amt für wirtschaftliche Register usw.). Der letzte Schritt ist die Zahlung der Verwaltungsgebühr, die automatisch über das Portal generiert wird. Die Gebühr beträgt derzeit etwa 21.500 RSD. Die Zahlung erfolgt durch Eingabe der Kartendaten und wird innerhalb weniger Augenblicke abgewickelt.

Wir sind zuversichtlich, dass die Probleme bald behoben werden und das Portal ohne Störungen funktionieren wird. Es bleibt abzuwarten, mit welcher Geschwindigkeit die ersten einheitlichen Genehmigungen ausgestellt werden und welche etablierten Verfahren in der Praxis gelten.

Alle weiteren Fragen zum Einreichen von Anträgen für die einheitliche Genehmigung für Ausländer (Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung) können an unser Team über unser Kontaktformular oder per E-Mail: office@mlaw.rs gerichtet werden.

Foto(s): https://unsplash.com/photos/a-group-of-people-standing-next-to-each-other-HOrhCnQsxnQ


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Valentina Stankovic geb. Momcilovic LL.M. Freiburg

Beiträge zum Thema