VORÜBERGEHENDER AUFENTHALT UND ARBEITSERLAUBNIS FÜR AUSLÄNDISCHE BÜRGER IN DER REPUBLIK SERBIEN

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Die lang erwartete Bestimmung des Ausländergesetzes, welche die Einreichung eines gemeinsamen Antrags auf vorübergehenden Aufenthalt und einer Arbeitserlaubnis vorschreibt, es hat endlich begonnen, angewendet zu werden.

 

Das bisherige Gesetz sah vor, dass ein ausländischer Staatsbürger zunächst eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis einholt und dann einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen muss, was für die Parteien in der Praxis äußerst verwirrend war, da sie nicht klar entscheiden konnten, wann und welche Maßnahmen sie vergreifen sollten.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass es zuvor zwei Verfahren gab und der gesamte Entscheidungszeitraum der beiden Gremien 2 Monate betrug, trägt dies erheblich zur Wirtschaftlichkeit des Verfahrens bei und ermöglicht es den Arbeitgebern, die Ausländer doppelt schneller einzustellen. Dies ist wirklich ein großer Vorteil, wenn man bedenkt, dass es Ausländer gibt, die über die Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für die Republik Serbien notwendig und wünschenswert sind. Dies erleichtert auch die Ankunft und Gründung ausländischer Kapitalgesellschaften in der Republik Serbien und die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, deren Direktoren Ausländer sind.

 

Insbesondere die Polizeiverwaltung, die Direktion für Ausländer, ist weiterhin für die Genehmigung des Aufenthalts in Serbien zuständig, und die nationale Arbeitsverwaltung ist weiterhin für die Arbeitserlaubnis verantwortlich. Die verabschiedete Verordnung regelt jedoch definitiv die Zusammenarbeit dieser beiden Stellen im Einwanderungsverfahren.

 

Die guten Nachrichten für das Jahresende werden sicherlich viele ausländische Staatsbürger, die zur Beschäftigung nach Serbien kommen, glücklich machen. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse dieses verbesserte Verfahren in der Praxis bringen wird, das heißt, ob ihre Anwendung wirklich so einfach und effizient sein wird, wie es auf den ersten Blick scheint.



Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



Foto(s): M.Law


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