Wie kann man in Serbien bei einem Verkehrsunfall Schadenersatz einfordern?

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Bei der Zulassung eines Fahrzeugs in Serbien wird die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Aufgabe es ist, den Versicherten im Falle einer Beschädigung Dritter zu schützen, sodass die Kosten, die ansonsten vom Versicherten getragen würden, von der Versicherung erstattet werden. Der Ersatz des verursachten Schadens kann sich auf materielle und immaterielle Schäden beziehen. In diesem Artikel befassen wir uns mit den grundlegenden Fragen des Schadensersatzes.


Was tun nach einem Verkehrsunfall in Serbien?


Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie zunächst die Polizei und den Rettungsdienst informieren, wenn es verletzte Personen gibt. Der nächste Schritt wäre die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs.


Falls es keine Verletzten gab, besteht die Möglichkeit, den Europäischen Verkehrsunfallbericht von allen Teilnehmern zu unterzeichnen, um die Erstellung eines Polizeiberichts zu vermeiden.

Tipp: Auch im Falle der Unterzeichnung des Europäischen Verkehrsunfallberichts empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen, um einen Alkoholtest durchführen zu lassen. Diesen Nachweis (einen offiziellen Bescheid der Polizei über den Alkoholtest) benötigen Versicherungen häufig, um nachzuweisen, dass keine Grundlage für die Ablehnung des Schadensersatzes oder der Erstattung durch den Versicherten besteht.


Nach einem Verkehrsunfall ist es notwendig, Fotos zu machen, die alle Beteiligten und den Schaden zeigen.


Welcher Schaden kann erstattet werden?


Die Schadensersatzleistungen für Geschädigte können Folgendes umfassen:

  1. Materiellen Schaden, der Folgendes beinhaltet: Schäden am Fahrzeug, Beschädigung von Gegenständen, alle Kosten, die nach dem Unfall entstanden sind, sowie entgangene Einkommen, Gewinne usw.
  2. Immateriellen Schaden, der Folgendes umfasst: körperlichen Schmerz aufgrund erlittener Verletzungen, erlittene primäre und sekundäre Angst, sowie seelischen Schmerz (aufgrund Entstellungen, schwerer Behinderung, Verlust einer nahestehenden Person)


Wer hat Anspruch auf Schadensersatz?


  1. Alle Personen (außer dem Fahrer), die sich in einem Fahrzeug befinden, das an einem Verkehrsunfall beteiligt war (in Ausnahmefällen kann auch der Beifahrer keinen Anspruch haben)
  2. Alle Personen in anderen Fahrzeugen, die an einem Verkehrsunfall beteiligt sind und nicht selbst den Unfall verursacht haben
  3. Fußgänger
  4. Fahrradfahrer
  5. Motorradfahrer


Wie sieht der Prozess der Schadensersatz aus?


Der Prozess der Schadensersatz besteht aus mehreren Schritten. Der erste Schritt besteht darin, festzustellen, ob es eine rechtliche Grundlage für die Schadensersatzforderung gibt. Anschließend ist es erforderlich, den schädlichen Vorfall zu rekonstruieren und dabei alle Umstände zu berücksichtigen, die zum schädlichen Ereignis geführt haben. Eine unverzichtbare Maßnahme ist die Schadensbewertung durch einen autorisierten Sachverständigen, der den Umfang des erlittenen Schadens feststellen wird.


Nach Abschluss dieser Schritte und der Beschaffung der erforderlichen Dokumentation ist es möglich, eine Schadensersatzforderung bei der Versicherungsgesellschaft einzureichen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören: ein Protokoll der zuständigen Behörde des Innenministeriums über die Untersuchung des Verkehrsunfalls oder ein Europäischer Unfallbericht, ärztliche Gutachten, Zeugenaussagen, ein Bericht über die Fahrzeugschäden, Fotos des beschädigten Fahrzeugs, offizielle Notizen, Fotos sowie sämtliche gesammelte Dokumentation, die den entstandenen Schaden nachweist.


Neben der Entschädigung für Schäden am Fahrzeug hat der Geschädigte je nach Umständen das Recht auf Erstattung von Behandlungskosten, Kosten für die Pflege und Betreuung durch Dritte, entgangenes Einkommen während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sowie Bestattungskosten. Danach wird der Prozess zur Schadensersatz eingeleitet.


Wenn die Versicherungsgesellschaft den Schaden nicht vollständig erstattet, kann eine gerichtliche Klärung in Betracht gezogen werden.


Was passiert, wenn das Fahrzeug, das den Unfall verursacht hat, nicht versichert ist oder vom Unfallort flieht?


In diesen Fällen ist der Garantiefonds des Verbands der Versicherer Serbiens für die Schadensregulierung zuständig. Bei einem nicht registrierten Fahrzeug hat der Geschädigte Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz, und im Falle eines unbekannten Fahrzeugs hat er Anspruch auf immateriellen Schadensersatz.


Es ist wichtig zu beachten, dass die Versicherungsgesellschaft nach der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Auszahlung des Schadensersatzes das Recht hat, Geld von dem Verursacher des Unfalls zu verlangen, wenn dieser:


  • Unter dem Einfluss von Alkohol über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert steht;
  • Unter dem Einfluss anderer psychoaktiver Substanzen steht;
  • Ohne gültige Fahrerlaubnis für die Kategorie fährt, die er führt, oder unter einem Fahrverbot;
  • Ein nicht registriertes Fahrzeug führt;
  • Ein gestohlenes Fahrzeug führt, was ihm bekannt war;
  • Den Unfall absichtlich verursacht;
  • Ein Fahrzeug führt, das technisch nicht in Ordnung ist, wovon er wusste.


Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Team wenden. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail an office@mlaw.rs. Alternativ können Sie uns auch telefonisch unter der Nummer +381 62 334 504 (auch WhatsApp, Viber oder Telegram) erreichen.

Foto(s): matt-hudson-5_GRulmDNX0-unsplash


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