Einwendungen/Widerspruch gegen Bebauungsplan richtig erheben

  • 2 Minuten Lesezeit

Viele Bauvorhaben sind in der Bevölkerung, insbesondere der unmittelbar betroffenen, umstritten. Wird eine Baugenehmigung erteilt, ist es in der Regel zu spät, um noch allgemeine Einwendungen zu erheben, insbesondere wenn man nicht unmittelbar vom Bauvorhaben betroffen ist.

Deshalb ist es in den Fällen, in denen aus unbebauten Flächen erst noch Bauland geschaffen werden muss und Flächennutzungsplan geändert bzw. Bebauungsplan aufgestellt werden muss, notwendig, sich als Betroffener gegenüber der Gemeinde/Stadt zu äußern.

Um Bauflächen neu zu schaffen müssen Städte und Gemeinden aus Außenbereichsflächen durch Bebauungspläne Bauland schaffen. Dieses Verfahren ist streng reglementiert und sehr fehlerträchtig. Es müssen Fristen und ein bestimmtes Verfahren eingehalten werden. Auch inhaltlich können Bebauungspläne nicht „einfach so aufgestellt oder geändert werden.

Deshalb ist es wichtig, wenn ein bestimmter Bebauungsplan aufgestellt werden soll, frühzeitig tätig zu werden.

Zu den formellen Voraussetzungen gehört vor allem die frühzeitige und die „eigentliche“ Bürgerbeteiligung. Hier können alle, die sich vom Bebauungsplan in ihren Rechten verletzt fühlen, entsprechende Einwendungen erheben. Je besser die Einwendungen formuliert sind, desto mehr und besser muss die Gemeinde/Stadt ihre Abwägung vornehmen. In der Abwägung passieren in der Regel die meisten Fehler. Wenn also der Bebauungsplan verhindert oder verzögert werden soll besteht der erste Schritt in der ordentlichen Formulierung von Einwendungen.

Wird der Bebauungsplan trotzdem aufgestellt, muss in einem zweiten Schritt über die Anfechtung des Bebauungsplans nachgedacht werden. Je besser und mehr Einwendungen erhoben wurden und je schlechter bzw. weniger die Abwägung der Gemeinde/Stadt ausgefallen ist, desto mehr bestehen Chancen, den Bebauungsplan zu Fall zu bringen.

Es macht in der Regel wenig Sinn das gesamte Bebauungsplanverfahren tatenlos zu verfolgen und erst dann eine Baugenehmigung anzugreifen, die aufgrund des Bebauungsplans erteilt wurde.

Insofern sollten sich alle, die sich gegen ein Bauvorhaben wehren möchten, rechtzeitig beraten lassen damit nicht Schritte, die notwendig sind verpasst werden und ein Vorhaben, das umstritten ist, vorzeitig zugelassen wird.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.

Beiträge zum Thema