Elektronische Wertpapiere: Rechtstipps! Anwaltsinfo!

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Das Finanzierungsmodell der „elektronischen Wertpapiere“, bei dem Unternehmen Interessenten sog. „Krypto-Token“ zum Kauf anbieten, ist inzwischen mit dem Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere, das am 9.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, Wirklichkeit geworden.

Danach ist, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner hinweist, erstmals die Ausgabe "echter" elektronischer Wertpapiere möglich, denn in dem eWPG wird dabei ausgeführt, dass ein Wertpapier auch als elektronisches Wertpapier begeben werden kann (§ 2 Abs. 1 eWPG), und, dass ein elektronisches Wertpapier dieselbe Rechtswirkung entfalten soll wie ein Wertpapier, das mittels Urkunde begeben worden ist, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner eine wichtige Klarstellung. auch wenn z.B. Aktien noch nicht als elektronisches Wertpapier ausgegeben werden können.

Dabei soll laut eWPG bei elektronisch begebenen Wertpapieren die Wertpapier-Urkunde durch eine Eintragung in einem elektronischen Wertpapierregister ersetzt werden, hierbei soll es ein zentrales elektronisches Wertpapierregister geben, das von einer zugelassenen Wertpapiersammelbank oder ggf. einer Depotbank geführt werden soll (§ 12 eWPG). Bei unter Nutzung der Blockchain-Technologie oder vergleichbarer Technologien emittierten Wertpapieren soll auch eine Eintragung auf einem dezentralen Kryptowertpapierregister möglich sein (§ 16 eWPG). Emittenten müssen sich also immer vorab überlegen, welchen Weg sie hier gehen wollen und hierbei die jeweiligen Vor- und Nachteile berücksichtigen. 

Emittenten von Security Token Offerings sollen auch von Dr. Späth & Partner darauf hingewiesen werden, dass voraussichtlich  die wertpapierrechtlichen Vorschriften beachtet werden müssen, was bedeutet, dass auch vor der Ausgabe eines elektronischen Wertpapiers vor dem öffentlichen Angebot grundsätzlich zu prüfen ist, ob ein von der BaFin gebilligter Wertpapier-Prospekt-der oftmals sehr umfangreich sein muss- zu veröffentlichen ist oder eine gesetzliche Ausnahme in Betracht kommt, z.B. ein reines Wertpapierinformationsblatt ausreichend sein könnte, das nur wenige Seiten umfassen muss.

Mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren Elektronische Wertpapieren steht Emittenten (und auch Anlegern) ein neues zukunfträchtiges Finanzierungsinstrument zur Verfügung.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

- Oftmals sind sie mit wesentlich geringeren Kosten als ein Börsengang -IPO- durchführbar

- Es können oftmals recht schnell und über Landesgrenzen hinweg größere Geldbeträge für die Unternehmensfinanzierung eingesammelt werden

- Vertrauensbildung- der Emittent geht den regulierten Weg der Finanzierung

- Weitere diverse Vorteile wie schnellere Abwicklung (die Blockchain hat, im Gegensatz zur Börse, immer geöffnet), Transparenz, Kostengünstigkeit, Effizienz

Auch hierbei müssen Emittenten jedoch immer im jeweiligen Einzelfall die rechtlichen Vorgaben einhalten, um rechtliche "Fallen" bei der Emission zu vermeiden.

Emittenten, die ein elektronisches Wertpapier ausgeben wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2017 im Bereich Blockchain, Kryptowährungen, ICO, Security Token Offering und nun auch Elektronische Wertpapiere tätig sind.




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