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Elternzeitrechner 2024: So berechnen Sie Start und Ende Ihrer Elternzeit!

  • 3 Minuten Lesezeit
Elternzeitrechner 2024: So berechnen Sie Start und Ende Ihrer Elternzeit!

Wer kann eigentlich Elternzeit nehmen? Wie lange ist die Elternzeit möglich? Von wann bis wann können Mütter und Väter in Elternzeit gehen? Berechnen Sie jetzt mithilfe des Elternzeitrechners 2024 Ihre Elternzeit!

Wie wird die Elternzeit berechnet?

Für die Berechnung des möglichen Starts und Endes Ihrer Elternzeit sind folgende Informationen wichtig:

Errechneter und tatsächlicher Entbindungstermin

Vom errechneten Entbindungstermin ist die Mutterschutzfrist der Mutter abhängig. Erst wenn diese endet, können Mütter in Elternzeit gehen. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. 

Aber: Die Zeit des Mutterschutzes wird auf die Elternzeit angerechnet. Das heißt: Die Elternzeit für Mütter ist um die Zeit des Mutterschutzes verkürzt. Wenn das Kind geboren ist, ist auch der tatsächliche Entbindungstermin wichtig, falls er vom errechneten Geburtstermin abweicht.

Mehrlingsgeburt

Wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt – wenn also Zwillinge, Drillinge etc. geboren werden –, verlängert sich die Mutterschutzfrist. Statt der üblichen acht Wochen beträgt der Mutterschutz nach der Geburt bei Mehrlingen zwölf Wochen.

Medizinische Frühgeburt

Eine Frühgeburt hat Auswirkungen auf die Elternzeit, wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2500 Gramm wiegt oder wenn das Kind wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen erhöhter Pflege bedarf. Man spricht dann von einer sogenannten „medizinischen Frühgeburt“. 

In diesen Fällen endet die Mutterschutzfrist nicht acht, sondern zwölf Wochen nach der Geburt. Sie wird außerdem zusätzlich um die Zeit verlängert, die wegen der frühzeitigen Geburt vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Behinderung

Wurde das Kind mit einer Behinderung geboren oder ist eine solche zu erwarten, verlängert sich die Mutterschutzfrist ebenfalls auf zwölf Wochen. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Elternzeit der Mutter.

Wie lange kann man in Elternzeit gehen?

Beide Elternteile haben jeweils insgesamt 36 Monate Anspruch auf Elternzeit. Diese Zeit kann von der Geburt bis zum achten Geburtstag des Kindes verteilt werden. Davon müssen jedoch mindestens 12 Monate vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Inanspruchnahme ist entweder in einem Stück direkt nach der Geburt oder auf drei Zeiträume verteilt möglich.

Der Beginn der Elternzeit ist frühestens am Tag der Geburt des Kindes möglich. Das gilt jedoch nur für Väter. Denn: Mütter befinden sich nach der Geburt noch acht bis zwölf Wochen lang in Mutterschutz. Erst danach können sie Elternzeit nehmen, die dann aber um die Zeit des Mutterschutzes verkürzt ist.

Wer kann in Elternzeit gehen?

Die Elternzeit ist gesetzlich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Sie steht demnach allen nicht selbstständig Berufstätigen zu. Sowohl Mütter als auch Väter haben den vollen Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Es erfolgt keine gegenseitige Anrechnung, die Eltern müssen sich die 36 Monate also nicht untereinander aufteilen. Auch Pflegeeltern und Adoptiveltern haben Anspruch auf Elternzeit. Sind die Eltern des Kindes noch nicht volljährig und kümmern sich die Großeltern um das Kind, können auch die Großeltern Elternzeit nehmen.

Elternzeitrechner: Berechnungsbeispiele 2024

1. Beispiel:

Die Tochter von Herrn und Frau Müller wird am 5. Januar 2024 geboren. Es handelt sich nicht um eine Mehrlingsgeburt und das Neugeborene hat keine Behinderung. Die Elternzeit von Herrn Müller beginnt damit am 5. Januar 2024. Die Elternzeit von Frau Müller beginnt frühestens am 02. März 2024.

2. Beispiel:

Herr und Frau Schneider erwarten Zwillinge. Der errechnete Geburtstermin ist der 20. Februar 2024. Herr Schneider kann demnach ab 20. Februar 2024 in Elternzeit gehen, Frau Schneider erst ab 15. Mai 2024.

3. Beispiel:

Der Sohn von Herrn und Frau Maier wurde am 15. Dezember 2023 mit einer Behinderung geboren. Der frühestmögliche Start für die Elternzeit war damit für Herrn Maier der 15. Dezember 2023, für Frau Maier der 09. März 2024.

Foto(s): ©AdobeStock

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