Energiekostendämpfungsprogramm: Beihilfen für energieintensive Unternehmen - Jetzt handeln!
- 3 Minuten Lesezeit
Antragstellung für die Beihilfe ab sofort möglich
Um wirtschaftlichen Belastungen für Unternehmen aufgrund der steigenden Erdgas- und Strompreise entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung das Energiekostendämpfungsprogramm verlängert bis zum Ende 2022.
Beihilfen für betroffene Unternehmen: Energiekostendämpfungsprogramm
Der russische Krieg auf die Ukraine hat auch für Unternehmer in Deutschland spürbare Folgen, wie beispielsweise Probleme innerhalb von Lieferketten und erhöhte Erdgas- und Strompreise. Für besonders energieintensive Unternehmen stellt das eine Belastung dar, welche bis zur Existenzgefährdung führen kann. Damit weitere Belastungen abgedämpft werden, hat die Bundesregierung das Energiekostendämpfungsprogramm bis Ende 2022 verlängert.
Für den Förderzeitraum von 1. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 werden Zuschüsse für betroffene Unternehmen ausgezahlt. Je nach Branche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und etwaigen Betriebsverlusten wurden drei Förderungsstufen festgelegt. Ziel ist es, dass Unternehmen liquide bleiben, wenn sie wegen hoher Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Ab sofort können Anträge bis zum Ende 2022 gestellt werden. Nach Veröffentlichung der Richtlinienverlängerung seitens der Europäischen Kommission werden anschließend Zuschüsse bewilligt.
Antragserfordernisse für Energiekostenzuschuss Unternehmen
Zum Zuschuss berechtigte Unternehmen sind solche im Europäischen Wirtschaftsraum mit einer in Deutschland befindlichen Betriebsstätte, ganz gleich welche Rechtsform.
Bei Antragsstellung durch einen beauftragten Dritten ist stets eine Vollmacht einzureichen.
Zur Antragstellung sind diese Nachweise über das Unternehmen einzureichen:
aktueller Handelsregisterauszug
eine Bankbestätigung zu der im Antrag angegebenen Bankverbindung
ein Kontoauszug, der die Bezahlung einer Strom- oder Erdgasrechnung nachweist
Angaben des wirtschaftlich Berechtigten gemäß §3 Geldwäschegesetz
eine Gewerbeanmeldung für unselbstständige Betriebsstätten in Deutschland, deren Sitz nicht in Deutschland ist
aktueller Nachweis der statistischen Ämter der Bundesländer, in dem der NACE-Code enthalten ist
Es sind weiterhin folgende Nachweise über förderfähige Kosten zu erbringen:
Rechnungen über Preise für Strom und Erdgas im Kalenderjahr 2021für die einzelnen Fördermonate
Nachweis der Elektrizitätsversorgungsunternehmen über die durchschnittlichen Arbeitspreise und über die bezogenen Menge an Gas und Strom
Rechnung und Bestätigung über das im Förderzeitraum bezogenes Erdgas
Schließlich müssen diverse Erklärungen abgegeben werden:
über subventionserheblichen Tatsachen
über eventuelle verbundene Unternehmen
über den Vergütungsverzicht und extensive Steuervermeidung
über bewilligte Beihilfen
Bewilligungsbescheide über gewährte Beihilfen
Erklärung zu Datenverarbeitung und Prüfrechten
Nachweise zu Fällen der Überkompensation
Alle Nachweismusterformulare und Erklärungsformulare sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Unterlagen_Zur_Antragstellung/Unterlagen_Zur_Antragstellung_node.html
Förderstufen des Energiekostendämpfungsprogramms
Unterteilt wird in drei Fördergruppen:
Förderstufe 1:
Zuschüsse für Unternehmen der Förderstufe 1 setzen voraus, dass das Unternehmen:
einer Wirtschaftsbranche der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und
Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) gehörtenergieintensiv ist
Welche Unternehmen hierzu angehören, kann in der Anlage A des Merkblattes zum Energiekostendämpfungsprogramm entnommen werden: (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ekdp_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
Förderstufe 2:
Zuschüsse der Förderstufe 2 setzen voraus, dass das Unternehmen:
einer Wirtschaftsbranche der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) gehört
energieintensiv ist
im Förderzeitraum einen Betriebsverlust vorweist
Förderstufe 3:
Zuschüsse nach der Förderstufe 3 setzen voraus, dass das Unternehmen:
einer Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens angehört (Anlage B des Merkblattes)
energieintensiv ist
im Förderzeitraum einen Betriebsverlust vorweist
Weitere Fragen zum Energiekostendämpfungsprogramm?
Möchten Sie herausfinden, ob ihr Unternehmen Ansprüche auf Zuschüsse hat? Unsere Kanzlei berät Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns hierfür unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Quellen
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ekdp_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=6
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ekdp-wird-verlaengert.html
https://rechtsanwaltkaufmann.de/oeffentliches-recht/energiekostendaempfungsprogramm
Foto von Karolina Grabowska von Pexels
Artikel teilen: