Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

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Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina

Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.

Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen:

  1. Der Nachweis über den Besitz einer Staatsangehörigkeit eines anderen Staats (Staatsangehörigkeitsnachweis), oder der Nachweis, dass ihm der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staats zugesichert ist (Einbürgerungszusage).
  2. Die Wohnmeldebestätigung aus dem Ausland.

Es ist erforderlich, die angegebenen Unterlagen in eine Amtssprache von Bosnien und Herzegowina bei einem beeidigten Gerichtsdolmetscher in Bosnien und Herzegowina oder im Ausland zu übersetzen – beglaubigt von der zuständigen Behörde; ferner ist eine eventuelle Vollmacht, die im Ausland ausgestellt wird, von der diplomatisch-konsularischen Vertretung oder beim Notar zu beglaubigen.

Für Unterlagen ausländischer Staaten, mit denen Bosnien und Herzegowina kein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von öffentlichen Dokumenten abgeschlossen hat, ist eine zusätzliche Beglaubigung seitens der zuständigen Behörden erforderlich (die Apostille).

  1. Der Auszug aus dem Geburtsregister in Bosnien und Herzegowina – die Geburtsurkunde.
  2. Der Staatsangehörigkeitsnachweis von Bosnien Herzegowina (nicht älter als 6 Monate).
  3. Die Heiratsurkunde (falls verheiratet).

Es ist erforderlich, dass die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde die neusten, ins Register eingetragenen Daten enthalten.

  1. Das Urteil über die Ehescheidung (für Personen, deren Ehe durch eine Scheidung endete).
  2. Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses von Bosnien und Herzegowina (die Seite mit dem Foto ist von der zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung, vom Notar oder seitens der zuständigen Behörde in Bosnien und Herzegowina zu beglaubigen) oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Reisepasses.
  3. Einen gültigen, in Bosnien und Herzegowina ausgestellten Personalausweis oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Personalausweises.
  4. Den Einzahlungsschein in Höhe von 200 KM für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit der Staaten der ehemaligen Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben. Für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit anderer Staaten sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben, ist ein Einzahlungsschein in Höhe von 800 KM (430 EUR) als Verwaltungsgebühr pro Fall vorzulegen.

Die Zahlungsweise wird während der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina näher erklärt.

Top 10 Fragen zu diesem Thema: 

  1. Besteht die Möglichkeit, dass Sie als mein Rechtsanwalt ohne mein Kommen nach Bosnien und Herzegowina für mich bei dem Standesamt meine Eheschließung anmelden, den Nachnahmen regulieren, alle Dokumente vorbereiten und die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit durchführen?
  2. Kann die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas besitze?
  3. Wenn ich auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas verzichte, kann ich das Eigentum meiner Eltern nach ihrem Tot erben?
  4. Insofern ich auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte und die deutsche erwerbe, kann ich in Bosnien und Herzegowina Immobilien kaufen, oder die geschenkt bekommen – ein Haus, ein Wochenendhaus, eine Wohnung?
  5. Wenn das Verzicht auf die Staatsangehörigkeit das Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern betrifft, wieviel haben wir dem Staat Bosnien und Herzegowina zu bezahlen, ob die Gebühr für vier Personen oder für eine zu zahlen ist? 
  6. Muss ich ihre Vollmacht vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen lassen?
  7. Im Ausland habe ich eine Ehe geschlossen und mein Familienname hat sich geändert. Muss dies in Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?
  8. Ist es für mich einfacher, das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchzuführen, mit dem Ziel des Erlöschens der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?
  9. Wie lange dauert das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?
  10. Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt. Bin ich bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina verpflichtet, meinen Aufenthalt anzumelden?


  1. Anwalt: Ihr Kommen nach Bosnien und Herzegowina ist nicht nötig. Alles, was dafür  zu unternehmen nötig ist, können wir aufgrund der uns von Ihnen ausgestellten Vollmacht, die wir Ihnen aufgesetzt zum Unterschreiben und notariellen Beglaubigen zusenden würden.
  2. Anwalt: Die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas kann ohne den gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden
  3. Anwalt: Die ausländischen Staatsbürger werden hinsichtlich des Erbrechtes den Bürgern Bosnien und Herzegowinas gleichgesetzt, es gibt keine Einschränkungen für die ausländischen Staatsangehörigen hinsichtlich der Erbschaft. 
  4. Anwalt: Als der Staatsangehörige der Bundes Republik Deutschland können Sie ohne irgendwelche Einschränkung an den in Bosnien und Herzegowina gekauften (geschenkten) Immobilien das Eigentumsrecht erwerben – es gilt das Prinzip der Reziprozität.
  5. Anwalt: Sie bezahlen insgesamt als Familie nur eine Gebühr.
  6. Anwalt: Übersetzen Sie die Vollmacht nicht. Der Notar im Ausland beglaubigt nur Ihre Identität. Der Notar im Ausland gibt nur an: „Der Text der Urkunde ist in einer Sprache abgefasst, deren der Notar nicht mächtig ist.“
  7. Anwalt: Ja, das ist unbedingt notwendig. Der Familienname, den Sie im Ausland führen, muss auch in Bosnien und Herzegowina eingetragen werden.
  8. Rechtsanwalt: Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist viel einfacher als das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit, weil weniger Unterlagen aus Bosnien und Herzegowina erforderlich sind. Beide Verfahren führen zum Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit am Tag der Übernahme des Beschlusses über das Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit.
  9. Rechtsanwalt: Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina muss das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags mit ordnungsgemäßen Unterlagen beenden. Entscheidungen über die Ablehnung eines Antrags auf Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit sowie Entscheidungen über den Entzug der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit müssen schriftlich begründet sein.
  10. Rechtsanwalt: Wenn Sie das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit / Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina durchgeführt haben, gelten Sie als Ausländer. Als Ausländer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina bei Ihrer Ankunft anmelden. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Aufenthalt beim Amt für Ausländerangelegenheiten in einem seiner 16 Niederlassungen in ganz Bosnien und Herzegowina anzumelden, wenn sie länger als drei Tage bleiben möchten, innerhalb von acht Tagen ab dem Tag der Ankunft am Aufenthaltsort oder ab dem Tag der Änderung der Wohnadresse. Wenn Sie Ihren Aufenthaltsort wechseln, sind Sie verpflichtet, die Adressänderung zu melden. Sie müssen auch Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina abmelden, wenn Sie Bosnien und Herzegowina verlassen.

Alle Fragen und Antworten haben Sie unter diesem Link: Ausbürgerung – Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina 

Die Ausbürgerung eines minderjährigen Kindes aus Bosnien und Herzegowina kann nur auf Antrag beider Eltern stattfinden, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit bei Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina ist, durch die Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, dabei aber der andere Elternteil tot ist oder er das Sorgerecht verloren hat, oder ein Ausländer bzw. ein Staatenloser ist. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, ist auch seine Zustimmung erforderlich. Diese Aussagen werden in das unterzeichnete Protokoll des Ministeriums für zivile Angelegenheiten Bosnien-Herzegowinas oder der diplomatisch-konsularischen Vertretung gegeben; oder sie werden bei einem Notar oder in einer diplomatisch-konsularischen Vertretung beglaubigt – die Aussagen werden dann dem Ausbürgerungsantrag beigelegt.

Wenn der andere Elternteil ein Ausländer ist, wird für ihn ein Nachweis des anderen Staats über die Staatsangehörigkeit hinzugefügt. Und wenn der andere Elternteil verstorben ist, wird für ihn ein Auszug aus dem Sterberegister hinzugefügt. Wenn einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, wird die Entscheidung des zuständigen Gerichts über den Entzug des Sorgerechts hinzugefügt. Es genügt nicht, wenn mit Urteil über die Ehescheidung die Kinderbetreuung und das Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen wurden.

Besondere Anmerkungen:

  • Alle Personen, die aus Bosnien und Herzegowina ausgebürgert werden, müssen eine bestimmte Identifikationsnummer haben.
  • Bei Personen, die durch Eheschließung oder aus anderen Gründen ihren Nachnamen oder andere relevanten Daten geändert haben, müssen diese Änderungen in der Geburtsurkunde und im Staatsangehörigkeitsnachweis aufgeführt werden.
  • In Fällen der Ausbürgerung durch die diplomatisch-konsularische Vertretung muss im Begleitdokument eine auf den Gegenstand der Ausbürgerung bezogene Aktenaufschreibung vorhanden sein.

Das Anwaltsbüro Prnjavorac führt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente, durch – ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro die gesamte erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch.

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über eine achtundzwanzig Jahre  Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Prozedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten in Bosnien und Herzegowina vor Gericht, sofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.

Wir wollen Ihnen helfen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina

12.03.2021



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