Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ Erben

  • 1 Minuten Lesezeit

Oft ist aufgrund mangelnder Informationen nicht sicher, welche Konsequenzen mit einem Erbe verbunden sind. War der Erblasser verschuldet oder gar wohlhabend? Schnell stellt sich die Frage, ob man das Erbe überhaupt annehmen soll, wie beispielhaft folgender Fall verdeutlicht:

Max Muster erhält ein Schreiben des Nachlassgerichts, wonach er Erbe seines Onkels geworden ist. Von seinem Onkel hat er lange nichts gehört, aus persönlichen Begegnungen und Erzählungen der Verwandtschaft, ist er ihm nur als Lebemann, Spieler und Trunkenbold bekannt. Gerüchteweise gibt es aber erhebliches Vermögen auf einem Konto in Luxemburg. Max Muster weiß nun nicht, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen soll. Was nun? Was tun?

In einem ersten Schritt muss er sich einen Überblick verschaffen: Bei einer unklaren Nachlasssituation ist es ratsam, dass sich der Erbe zunächst einen Überblick zum Nachlassbestand verschafft, insbesondere, indem er die Wohnung des Erblassers sichtet, um beispielsweise Kontounterlagen einzusehen. Falls er keinen Schlüssel hat, kann er einen Schlüsseldienst beauftragen und sich mit dem Schreiben des Nachlassgerichts legitimieren, mit dem er über das Erbrecht informiert wurde. (Dies gilt allerdings nicht, falls das Nachlassgericht beispielsweise bereits einen Nachlasspfleger mit der Sicherung des Nachlasses beauftragt hat etc.) Eile ist dabei geboten, weil die Ausschlagungsfrist nur sechs Wochen beträgt. Eine Ausnahme gilt, falls sich der Erbe bei Bekanntgabe des Testaments im Ausland befand, in diesem Fall gilt eine Frist von sechs Monaten.

Haftung auf den Nachlass beschränken: Meist lässt sich nach einer solchen Sichtung besser überblicken, wie es um den Nachlass steht. Besteht dennoch noch eine Unsicherheit, so kann der Erbe die Erbschaft annehmen und später, falls sich Überschuldung herausstellt, durch Nachlassinsolvenz seine Haftung auf den übernommenen Nachlass beschränken, er haftet dann also nicht mit eigenem Geld. Allerdings drohen ihm Scherereien und Kosten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt / Fachanwalt Christoph Roland Foos LL.M.

Beiträge zum Thema