Erben in Thailand, Teil 3: Der Erbfall tritt ein! Wie gehe ich vor?

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In Teil 1 und Teil 2 ging ich auf einige rechtliche Probleme ein, die im Erbrecht Thailand-Deutschland auftreten können. Jeder, der hier auf der sicheren Seite sein will, wird gut daran tun, einen Fachmann zu befragen oder zu beauftragen, der sich im thailändischen Erbrecht auskennt. Kommt dieser nach Abklärung der Lebensverhältnisse des oder der Verstorbenen zum Ergebnis, dass thailändisches Erbrecht zur Anwendung kommt, ist es natürlich optimal, wenn die deutsche Kanzlei auch in Thailand vertreten ist und dort mit einem thailändischen Anwalt seines Vertrauens zusammenarbeitet.

Ich will nicht verhehlen, dass das natürlich Geld kostet. Wenn der Wert der Erbschaft nicht bekannt ist, gibt es jedoch die Möglichkeit, zunächst nur ein Mandat zur Klärung der Größe der Erbschaft zu erteilen. So haben Sie immer noch die Entscheidungsfreiheit, bei einer nur geringen Erbschaft das Verfahren abzubrechen.

Betrachten wir nun die sinnvolle Vorgehensweise im Fall des Todes eines möglichen Erblassers.

Hier gehe ich vorerst davon aus, dass die thailändische Frau oder der Mann bereit ist, mitzuwirken (was – leider – nicht allzu häufig vorkommt). Des Weiteren unterstelle ich hier den häufigsten Fall, dass der Erblasser ein deutscher Staatsbürger und die Ehefrau eine Thai ist.

  1. Zuerst muss geklärt werden, ob ein Testament vorliegt. Das kann in thailändischer oder deutscher Sprache verfasst worden sein. Liegt dies vor, erleichtert das alles und ihr Anwalt wird Ihnen sagen, was zu tun ist.
  2. Stirbt der Erblasser in Thailand, sollte geklärt werden, wer im Besitz der Sterbeurkunde ist. Das Original der Sterbeurkunde sollte entweder in die deutsche Sprache oder von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische übersetzt werden. Die Deutsche Botschaft hat auf ihrer Website Empfehlungen für Übersetzer.
  3. Meistens haben die Kinder des Erblassers auch Urkunden bei sich zu Hause, wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Passkopien und Meldebestätigungen des Erblassers. Häufig gibt der Vater diese in die Obhut der Kinder, um sich selbst abzusichern.
  4. Je nachdem, wie gut und intensiv der Kontakt des Erblassers zu den deutschen Erben war, kann auch ein Freund oder Nachbar, der die Erben kennt und umgekehrt, den deutschen Erben sehr hilfreich sein, um Urkunden in der Wohnung des Erblassers zu finden. Optimal ist es, wenn dort auch die Bankbücher mit den Konten des Erblassers auffindbar sind.
  5. Wie bereits dargestellt, kann ein Ausländer in Thailand nicht als Landeigentümer eingetragen werden. Da dieser jedoch oftmals das Geld für den Kauf des Landes und Hauses zur Verfügung gestellt hat, muss geprüft werden, ob sich daraus Rückzahlungsansprüche für die deutschen Erben ergeben. Alles das gehört zur Sachverhaltsaufklärung, die ein thailändisches Büro einer deutschen Kanzlei für Sie vornehmen kann.

Erst danach können eine rechtliche Bewertung vorgenommen und die korrekte Vorgehensweise geprüft und festgelegt werden. Leider braucht es in Thailand oft viel Zeit, bis alles abgeklärt und geprüft ist.

Stellt sich die thailändische Ehefrau gegen die deutschen Erben, so wird naturgemäß alles schwerer. Die Erben sind aber auch nicht schutzlos, da betrügerisches Handeln natürlich auch in Thailand strafbar ist. Der Nachweis ist jedoch oft schwer zu führen. Lebt die Witwe jedoch in Deutschland, dann bieten sich dort bessere Möglichkeiten, an die Unterlagen und Informationen zu kommen.

Der wichtigste Hinweis: Verschaffen Sie sich so viel Informationen und Dokumente (auch Kopien) wie möglich.

Fragen Sie uns, wenn etwas unklar ist! Wir helfen gerne und kompetent.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Günter Magner, Thailand.


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