Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer Andalusien

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Steuervergünstigungen im Jahre 2019

Zum 03.02.2019 hat jetzt die Region Andalusien (Marbella, Cadiz, Malaga, Almuñecar, Almeria) entschieden, die Erbschaftssteuer weiter zu senken.

Bisher waren bei Erbschaften bis 1 Mio Euro von Vater an Kinder keine Erbschaftssteuern zu zahlen.

Jetzt soll generell eine Vergünstigung von 99 % eingeführt werden.

In der Schenkungssteuer wird die Vergünstigung von 99 % ebenso angesetzt und hier ist es auch finanziell spürbar, da die Schenkungssteuer nicht den Freibetrag von 1 Mio Euro kannte.

Beispiel

Der Vater schenkt seinem Sohn eine Wohnung mit einem steuerlichen Verkehrswert von 30.000 Euro, in Malaga gelegen.

Bislang musste der Sohn 2.625,96 Euro Schenkungssteuer an die Finanzbehörde in Andalusien zahlen, mit der neuen Gesetzesreform soll der beschenkte Sohn nur noch 26,52 Euro Schenkungssteuer zahlen.

TIPP

Auch als Nichtsteuerresident können Sie von der Vergünstigung in der Schenkungssteuer in Andalusien profitieren.

Wenn Sie eine Immobilie in Marbella haben und diese an Ihren Sohn verschenken, beide mit steuerlichen Wohnsitz in Deutschland, dann ist auch hier die Vergünstigung von 99 % anzusetzen.

HINWEIS:

Aber Sie dürfen nicht vergessen, dass die Schenkung in Spanien auch der deutschen Finanzbehörde mitzuteilen ist, und dort der deutsche Freibetrag von 400.000 Euro zur Anwendung kommt.

Mit dieser Steuervergünstigung in der Erbschaftssteuer in Andalusien wird sichtbar, dass es keine einheitliche spanische Erbschaftssteuer oder spanische Schenkungssteuer in Spanien gibt, sondern die Regionen die Steuervergünstigungen festsetzen können.

Mit dem Urteil vom europäischen Gerichtshof vom 03.09.2014 gelten die regionalen Unterschiede auch für Nichtsteueransässige in Spanien.

Im Ranking sind die kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Gomera etc) mit 99,9 % Steuervergünstigung in der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer noch Spitzenreiter.

Doch auch Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera (Balearen) sind steuerlich interessant.

Bis 700.000 Euro bleiben die Erbschaften mit 1 % Erbschaftssteuer belastet, es gibt einen Sonderfreibetrag für die Immobilie des dauerhaften Wohnsitzes (180.000 Euro).

Für Kinder unter 21 Jahre gibt es persönliche Freibeträge. Für jedes Jahr unter 21 Jahre werden weitere 6.250 Euro zum persönlichen Grundfreibetrag von 6.250 Euro addiert. Bei Vermögen über 900.000 Euro kann eine Schenkung zu Lebzeiten mit Pflichtteilsverzicht steuerlich als Erbschaftssteuer qualifiziert und damit niedrig besteuert werden, sodass auch die Schenkung einer Immobilie auf Mallorca oder Ibiza steuerlich interessant sein kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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