​Touristische Vermietung Kanaren, Teneriffa neue Regelung 2024

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Touristische Vermietungslizenz Teneriffa, Kanarische Inseln (Gran Canaria, Fuerteventura)

Die Erlangung der sogenannten VV wird beschraenkt und bestehende Lizenzen koennen eingezogen werden.

Die kanarische Regierung hat jetzt den ersten Gesetzesentwurf zur Einschraenkung der touristischen Vermietung erlassen. Bis zum 2.5.24 ist dieser in der oeffentlichen Bekanntmachungsphase, in der Einsprueche erhoeben werden koennen.

Eckpunkte sind:
 10% der Gesamtwohnbebauungsflaeche einer Gemeinde koennen der touristischen Vermietung gewidmet werden koennen. Die Gemeinde hat die Entscheidungsgewalt.

Es sollen die VV „Lizenzen“ fuer 5 Jahre vergeben werden, mit der Verlängerungsoption.

Immobilien, die nach dem Jahr 2008 gebaut wurden, muessen im Energiepass mindestens die Klasse B haben.

Neubauimmobilien sind nicht mehr fuer die touristische Vermietung zugelassen, sondern mindestens 10 Jahre alt sollen die Immobilien sein.

Mindestwohnflaeche von 39 qm und maximale Personenbelegzahl wird als neue Beschraenkung ebenso geregelt.

Im uebrigen gelten weiterhin die Voraussetzungen, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegen muss und die Wohnungseigentuemergemeinschaft keine Einwaende hat.

Es wird folglich Einschraenkungen in touristischen Ballungsgebieten geben, wie auf Teneriffa in Adeje, Los Cristianos, Medano

oder auf Gran Canaria in Playa Ingles, Mogan, 

oder auf Fuerteventura in La Oliva.

Letztlich hat die Gemeinde die Entscheidungsgewalt, ob die touristische Vermietung eingeschraenkt wird. Hervorgehoben wird, dass es keine besonderen weiteren Ueberwachungsverfahren oder Bussgeldverfahren fuer die sogenannten schwarzen Schafe, die ohne Lizenz oder VV Antrag vermieten, geben wird. Es bleibt bei den aktuellen Stichproben und Kontrollen ueber die Suche in den Portalen wie Booking und dem aktuellen  Bussgeldkatalog  bis 300.000 Euro maximal pro Rechtsverletzung, wobei der Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz einzuhalten ist, und deshalb Bussgelder ueber 30001 Euro eher selten sind.

Beachten Sie auch die steuerliche Einschraenkung in der Umsatzsteuer, seit dem 1.1.24 ist keine Kleinunternehmerregelung fuer Nichtsteuerlich Ansaessige mehr moeglich.

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