Erbteilungsklage und Teilungsversteigerung –was muss ich wissen?

  • 5 Minuten Lesezeit

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie

  • Was eine Erbteilungsklage ist
  • Wann sie sinnvoll ist
  • Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen
  • Welche formellen Vorgaben bestehen
  • Wie sie abläuft
  • Wie eine Teilungsversteigerung funktioniert
  • Welche Kosten entstehen und wer sie trägt
  • Welche Alternativen es gibt
  • Was ein Anwalt tun kann


Was ist eine Erbteilungsklage?

Wenn ein Erbfall eintritt, gibt es meistens mehrere Erben, die den Nachlass unter sich teilen müssen. Gibt es zu dieser Teilung keine klaren Vorgaben durch den Erblasser (den Verstorbenen) müssen die Erben unter sich eine Lösung ausknobeln, wer was bekommen soll. Wenn hierbei innerhalb der Erbgemeinschaft keine Einigung erzielt werden kann, so kann ein Teilerbe eine Erbteilungsklage einreichen, um durch richterlichen Beschluss eine Erbverteilung zu bestimmen.


Wann ist eine Erbteilungsklage sinnvoll?

Der Gang vor Gericht sollte im Erbstreit, wie in jeder anderen Angelegenheit, nach Möglichkeit das letzte Mittel sein. Die Erbteilungsklage ist für diejenigen Fälle vorgesehen, wo die gesetzliche Erbfolge eintritt, und die Teilerben sich mangels einer Willenserklärung des Erblassers über die Aufteilung des Nachlasses partout nicht einigen können. Wenn man als Teilerbe den Weg der Klage beschreitet, muss man sich darüber klar sein, dass diese geeignet ist, zwar die Angelegenheit der Erbaufteilung formell zu klären, aber nicht die Streitigkeiten unter den Erben zu beenden. Außerdem ist es ratsam, alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erbteilungsklage zu erfüllen, da es sonst unter Umständen sehr teuer werden kann.


Welche Voraussetzungen müssen für eine Erbteilungsklage erfüllt sein?

1. Keine Willenserklärung des Erblassers

Wenn eine schriftliche Willenserklärung des Erblassers (Testament, letztwillige Verfügung) vorliegt, bestimmt diese die Erbteilung. Dann ist keine alternative Absprache, und dementsprechend auch keine Erbteilungsklage möglich.

2. Teilungsplan

Die Aufteilung des Nachlasses wird nicht durch das Gericht selbst vorgenommen. Wer die Erbteilungsklage einreicht, muss dazu einen fertigen, vollumfassenden Teilungsplan dem Gericht vorlegen. Stimmt das Gericht dem Teilungsplan zu, so ersetzt diese gerichtliche Zustimmung die ansonsten nötige Zustimmung aller Miterben. Dazu muss der Teilungsplan den gesamten Nachlass und einen detaillierten, alle Erben umfassenden Entwurf für dessen Aufteilung enthalten. Das Gericht kann keine Änderungen am Teilungsplan vornehmen, sondern nur ablehnen oder zustimmen.

3. Erbrechtliche Voraussetzungen

Der durch den Kläger vorgelegte Teilungsplan darf nicht gegen die Bestimmungen des Erbrechts verstoßen. Dies wäre zB. Der Fall, wenn ein Teilerbe laut Plan weniger bekommt als alle anderen, oder aber, wenn die Erbgemeinschaft sich in Kürze (absehbar) verändern wird, zB. Durch die Geburt eines weiteren Erben.

4. Vollständige Teilbarkeit

Wenn eine gerechte Teilung nicht möglich ist, weil Bestandteile des Erbes, wie Wertgegenstände oder Immobilien sich nicht einfach halbieren oder dritteln lassen, so müssen diese im Rahmen einer Teilungsversteigerung zu Geld gemacht werden.

Mehr dazu unten.


Welche formellen Vorgaben bestehen für eine Erbteilungsklage?

Eine Erbteilungsklage muss folgende Punkte umfassen:

  • Die Namen und Daten von Kläger und Beklagten (also allen beteiligten Erben)
  • Den Klagegrund
  • Die vollständige Auflistung des Nachlasses
  • Die Forderung an die Miterben (Teilungsplan)
  • Die Unterschrift des Klägers

Um formelle Stolperfallen zu vermeiden, empfiehlt es sich, zur Formulierung der Klage und zur Aufstellung eines Teilungsplanes die Mithilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.


Wie läuft eine Erbteilungsklage ab?

Kurz gesagt gibt es vier Schritte:

  1. Einreichung der Klage inklusive Teilungsplan beim zuständigen Nachlassgericht
  2. Bekanntgabe der Verfahrenseröffnung durch das Gericht an alle Erben
  3. Verhandlung (Stellungnahmen von Kläger und Beklagten)
  4. Urteilsfindung und -Verkündung

Die Klage kann während des laufenden Verfahrens jederzeit abgewendet werden, wenn eine Einigung erzielt werden kann!


Wie funktioniert eine Teilungsversteigerung?

Wenn eine gerechte Aufteilung des Nachlasses im Teilungsplan nicht möglich ist, müssen unteilbare Vermögensgegenstände (wie Immobilien) entweder vor Einreichung der Erbteilungsklage oder im Verlaufe des Verfahrens teilbar gemacht werden. Dazu werden diese zwangsversteigert und der Erlös unter den Erben aufgeteilt. Meist bedeutet eine solche Teilungsversteigerung einen bitteren Werteverlust. Dessen sollte man sich bewusst sein, bevor man den Weg der Erbteilungsklage beschreitet.


Welche Kosten entstehen bei einer Erbteilungsklage und wer trägt sie?

Die Kosten des Verfahrens summieren sich aus Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten (wenn der Wert des Nachlasses bzw. einzelner Bestandteile des Nachlasses festgestellt werden muss), und (im Falle einer Teilungsversteigerung) Versteigerungskosten inklusive Wertverlust.

Die Kosten teilen sich auf die Erbgemeinschaft auf, wenn der Teilungsplan bestätigt wird.

Scheitert die Klage, trägt der Kläger alle Kosten.


Gibt es Alternativen zur Erbteilungsklage?

Die Erbteilungsklage, ist, wie bereits gesagt, der letzte Weg um einen Erbstreit zu beenden. Sie lohnt sich nur, wenn keine Aussicht auf eine Einigung in Sicht ist. Wenn eine Einigung ohne Klage möglich ist, sollte ein Erbteilungsvertrag gemacht werden.

Wenn unter den Erben Uneinigkeit nur im Bezug auf einen bestimmten Teil des Nachlasses besteht, gibt es die Möglichkeit der Teilerbauseinandersetzung.

Wenn sich die Uneinigkeit um einen unteilbaren Bestandteil des Nachlasses dreht, wie etwa das Elternhaus der Erben, und eine Teilungsversteigerung vermieden werden soll, kann der Weg der Leistungsklage beschritten werden; Ein Erbe behält das Haus und zahlt den Miterben einen Ausgleich.


Was kann ein Anwalt tun?

Wenn Sie Teilerbe in einem Erbschaftsstreit sind, und sich nicht sicher sind, was Sie zur Beendigung des Erbstreites tun sollten, ist eine anwaltliche Beratung nützlich, da ein Fachanwalt Ihnen aus praktischer Erfahrung Ihre Optionen herzählen und Ihnen die in Ihrer Situation sinnvollste nennen kann.

Wenn Sie sich entschließen, den Weg der Erbteilungsklage zu beschreiten, sollten Sie ganz sicher gehen, dass diese erfolgreich ist, da Sie andernfalls alle Kosten tragen müssen und nicht unbedingt eine Entschärfung des Erbstreites bewirkt haben. Daher sollten Sie bei der Formulierung der Klageschrift und der Aufstellung des Teilungsplanes unbedingt einen Fachmann für Erbrecht zu Rate ziehen.

Dr. De Leve & Kersten sind auf Erbrecht spezialisiert und bundesweit für Sie da.

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