Erfolg bei Aufhebung des Exmatrikulationsbescheids (Hamburg)

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Unser Mandant hatte auf eine mündliche Nachprüfung zu einem Modul eine Exmatrikulation erhalten. Damit kam er in die Kanzlei Rechtsanwältin Iris Schuback. Die Rechtsprüfung ergab, dass der Mandant in einem Modul die schriftlichen Leistungsprüfungen nicht bestanden hatte und die vorgesehene mündliche Nachprüfung beantragt hatte. Diese fand statt, wies aber Fehler im Prüfungsablauf wie auch deren Vorbereitung auf. Der Mandant erhielt mündlich vom Professor mitgeteilt, dass er die mündliche Nachprüfung nicht bestanden haben solle. Die Hochschule sandte ihm darauf die Exmatrikulation.

Diese konnte erfolgreich angegriffen werden. Das Verfahren wurde beim Verwaltungsgericht zügig und proaktiv von der Kanzlei Schuback geführt. 

Nachdem der umfangreich begründete Widerspruch nicht bearbeitet worden war, wurde proaktiv Klage erhoben zügig. In dieser konnte die Rechtsauffassung der Hochschule das Gericht nicht von den Angriffen der Klage überzeugen, dass ein Exmatrikulationsbescheid vorliegend unzulässig gewesen war.

Die Angriffe auf die Prüfung waren erfolgreich. Vorliegend lag schon ein formeller Fehler der Hochschule darin, dass sie keinen Bescheid des Nichtbestehens erlassen hatte. Das Klageverfahren verlief damit erfolgreich für den Mandanten und die Exmatrikulation wurde aufgehoben – dies sogar ungewöhnlich zügig, nach weniger als einem halben Jahr, statt der üblichen Klageverfahrensdauer. Der Mandant gilt nun als weiter immatrikuliert für sein Studium.

Hamburg, im Februar 2018

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Iris Schuback, Hamburg


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