Erhöhung der Bußgelder in Kraft getreten

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Oranienburg (FSR). Nun ist es soweit, der neue Bußgeldkatalog ist da. Auch wenn der Bundesverkehrsminister in der vergangenen Woche bereits vorsichtig einen Rückzug antrat und verkündete, dass die neuen Sanktionen so dann doch nicht gewollt waren: Sie müssen sich dennoch vorerst nicht nur mit den neuen Verkehrsregeln auseinandersetzen, sondern auch mit erheblich höheren Bußgeldern bei Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechnen. So kostet z. B. das unerlaubte Verhalten beim Bilden einer Rettungsgasse 200 € Bußgeld und wird zusätzlich mit zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Auch wer Fahrzeugen der Polizei oder Rettungsdiensten in der Rettungsgasse folgt, wird nun mit 240 €, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft. 

Auch das Parken in zweiter Reihe wird 40 € teurer (55 € ab jetzt), kommt eine Behinderung anderer hinzu erhöht sich das Bußgeld sogar auf 70 € und 1 Punkt. Bisher nicht geahndet wurde, wenn es hierbei zu einer Gefährdung anderer oder einer Sachbeschädigung kam. Hierfür werden nun 80 € plus einem Punkt bzw. 100 € plus ein Punkt fällig. 

Ausdrücklich verboten ist jetzt auch die Benutzung sog. Blitzer-Apps, die auf Smartphones verwendet werden können. Radarwarner waren ohnehin schon ordnungswidrig. Die Nutzung schlägt nun mit 75 € und einem Punkt in Flensburg zu Buche. 

Auch wichtig zu wissen ist, dass der gut bekannte Grüne Pfeil nun nicht mehr nur für Autos, sondern auch für Fahrradfahrer, die auf einem Radweg fahren, gilt. Besonders zum Schutz von Fahrradfahrern sollten Sie wissen, dass der Abstand von Kraftfahrzeugen zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern 2020 außerhalb von Ortschaften mindesten zwei Meter, innerorts mindestens 1,5 Meter betragen muss. 

Durchgehend erhöht haben sich auch die Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit. Hierbei besonders wichtig: Bereits bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h innerorts wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Selbstverständlich sollten Sie sich im Interesse aller Verkehrsteilnehmer auf diese neuen Regelungen einstellen. Wurden Sie aber doch „ertappt“ und haben einen Bußgeldbescheid erhalten, lohnt es sich aufgrund der nun erhöhten Sanktionen umso mehr, prüfen zu lassen, ob dieser auch wirklich richtig ist. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, besteht hierfür sogar Deckungsschutz und Sie haben das Recht der freien Anwaltswahl. Nur der spezialisierte Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sowohl die Akte und auch Sie kennt, wird Sie hier richtig vertreten und beraten können. 

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Freudenberg | Steinseifer | Rohde in Oranienburg haben langjährige Erfahrung im Verkehrs- und Bußgeldrecht. Rechtsanwalt Freudenberg ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte auch im Falle einer Ordnungswidrigkeit. 


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