Wiederholte Handynutzung im Auto kann zu Fahrverbot führen

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Oranienburg (FSR). So hat es das jedenfalls das Bayrische Oberste Landesgericht entschieden (BayObLG, Beschl. v. 29.10.2019 – 202 ObOWi 1997/19). Die Betroffene – so werden im Bußgeldverfahren die Beschuldigten genannt – wurde verurteilt, weil sie während der Fahrt ein Mobiltelefon genutzt hat. Da dies nicht der erste Verstoß innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Tat war, sondern noch fünf Geschwindigkeitsverstöße und ein Handyverstoß zu Buche standen, war das Gericht nun der Auffassung, dass es mit einem hohen Bußgeld allein nicht mehr getan sei, sondern ein Fahrverbot verhängt werden müsse. Ein sogenannter „Handyverstoß“ sei wegen seiner regelmäßig durch Blick-Abwendung bedingten gravierenden Beeinträchtigung der Fahrleistung bei gleichzeitig massiver Steigerung des Gefährdungspotenzials für Leib und Leben Dritter wertungsmäßig anderen typischen Massenverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen auch dann gleichzusetzen, wenn die Voraussetzungen eines Regelfahrverbotes nicht gegeben sind. Bei Vorliegen entsprechender Vorahndungen, erst recht einer einschlägigen, könne man daher von einem beharrlichen Pflichtverstoß ausgehen, welcher ein Fahrverbot nach sich ziehe.

Die Gefährlichkeit der Handynutzung am Steuer wurde durch mehrere Studien belegt. Bei einem Test an der Hochschule Karlsruhe sollten Probanden am Steuer die WhatsApp-Nachricht "Bin gleich da" tippen und verschicken, während sie mit 50 km/h fuhren. Messungen ergaben, dass sie beim Schreiben und Versenden im Schnitt 193 Meter zurücklegten, ohne die aktuelle Verkehrssituation im Blick zu haben. Bei einem Test, den die Sachverständigenorganisation Dekra auf einem Verkehrsübungsplatz durchführte, gab es ebenfalls erschreckende Ergebnisse. Die Autofahrer rollten mit 30 km/h und bedienten gleichzeitig ihr Handy. Viele der Testpersonen reagierten überhaupt nicht auf einen Ball, der auf die Straße gerollt wurde und waren auch so abgelenkt, dass sie ein rotes Ampelsignal nicht wahrnahmen.

Nach der aktuellen Rechtslage wird die Benutzung des Mobiltelefons am Steuer ohne Freisprechanlage inzwischen mit 100 € und einen Punkt sanktioniert. Kommt ein solcher Verstoß mehrfach vor, droht auch ein Fahrverbot.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Freudenberg | Steinseifer | Rohde in Oranienburg haben langjährige Erfahrung im Verkehrs- und Bußgeldrecht. Rechtsanwalt Freudenberg ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte auch im Falle einer Ordnungswidrigkeit.  

Foto(s): FSR Rechtsanwälte

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