Erkennen v. Erbschleicherei – Schutz v. Erbschleichern – Maßnahmen bei Verdacht auf Erbschleicherei

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Welche Rahmenbedingungen begünstigen Erbschleicherei?

Mit der kontinuierlich steigenden Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Senioren, die aufgrund von Altersschwäche, dementiellen oder anderen chronischen Erkrankungen pflegebedürftig oder in besonderem Maße zuwendungsbedürftig werden. Bis 2030 wird es in Deutschland 3,5 Millionen Personen geben, die ihren Alltag alleine nicht mehr werden bewältigen können und so auf die Hilfe Dritter angewiesen sein werden. Zudem werden bis 2020 ca. 3 Billionen Euro vererbt werden. Da mit fortschreitender Hilfsbedürftigkeit nicht nur die Abhängigkeit von Dritten zur Organisation des Alltags, sondern in der Regel auch die emotionale Abhängigkeit vom „helfenden“ Dritten zunimmt, sind diese Senioren und mit ihnen deren Angehörige in besonders hohem Maße von der Gefahr der Erbschleicherei betroffen.

Bei den vorgenannten Rahmenbedingungen ist die Gefahr für altersgeschwächte Menschen und deren Angehörige, Opfer von Erbschleichern zu werden insbesondere deshalb so groß, da sich mittlerweile auch über die Grenzen der EU hinaus herumgesprochen hat, dass der Schutz des gefährdeten Personenkreises durch die in der Bundesrepublik Deutschland herrschende Gesetzeslage nur als unzureichend beurteilt werden kann. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der deutsche Gesetzgeber dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen insbesondere in Form einer nahezu unbeschränkten Testierfreiheit den Vorrang vor einem staatlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht – etwa durch restriktive Altersschutzgesetze – gibt.

So steht nach deutschem Recht z.B. eine partielle Geschäftsunfähigkeit eines altersschwachen Menschen, dessen Testierfähigkeit grundsätzlich nicht entgegen. D.h., dass sogar eine altersschwache in Abhängigkeit eines Dritten geratene Person grundsätzlich testamentarisch über sein gesamtes Vermögen verfügen und so seine nächsten Verwandten von der Erbfolge ausschließen und allein den Erbschleicher begünstigen kann.

Als Grundsatz gilt: Wer Hilfe braucht, ist regelmäßig tatsächlich und emotional abhängig von Dritten. Dort wo Abhängigkeit herrscht, ist auch das Risiko, dass diese Abhängigkeit von nahstehenden oder fremden Dritten ausgenutzt wird groß. Vermögende ältere Menschen, die keinen regelmäßigen Kontakt zu ihren Angehörigen haben, sind in besonders hohem Maße gefährdet. Hierbei gilt zu beachten, dass ein Vermögen, welches hierzulande als bescheiden empfunden wird, in anderen Regionen Kontinentaleuropas bereits als großes Vermögen angesehen wird. Von (professioneller) Erbschleicherei sind schon lange nicht mehr nur Millionenvermögen betroffen.

Wie erkenne ich einen Fall von Erbschleicherei?

Der Versuch der Erbschleicherei ist in der Regel relativ einfach zu erkennen. Der Erbschleicher wird versuchen, den Betroffenen Menschen von seinem sozialen Umfeld zu isolieren. Der Betroffene meldet sich nicht mehr und ist nur noch schwer bis gar nicht erreichbar. Gespräche zwischen dem Betroffenen und den Angehörigen unter vier Augen sind quasi unmöglich. Der Erbschleicher versucht, jeglichen Kontakt zu unterbinden, gelingt dies nicht vollends, ist der Erbschleicher bei jedem Gespräch zugegen und führt das Wort für den Betroffenen. Ist der Erbschleicher in Besitz von Vollmachten des betroffenen Menschen, folgen oft Besuchsverbote und ggfs. sogar ein Wohnsitzwechsel oder das Verbringen des Betroffenen ins Ausland. Ehemals nahestehende Personen oder Angehörige werden vom Betroffenen mit Misstrauen und ggfs. haltlosen Vorwürfen bedacht, die ihre Ursache in einem „Schlechtmachen“ durch den Erbschleicher haben. Der Erbschleicher selbst wird vom Betroffenen oft als „Retter“ aus einer Situation der Partnerschaftslosigkeit, Einsamkeit und sozialer Isolation empfunden, der dem Betroffenen in Verkehrung der Tatsachen die Augen vor den „gierigen“, nur auf finanzielle Vorteile bedachten Angehörigen öffnet.

Der Erbschleicher erscheint dem Betroffenen als integre Person; dies macht es den Angehörigen so schwierig, den Betroffenen rational wie emotional zu erreichen. Dem Betroffenen ist in der Regel die Sicht auf die wahren Motive des Erbschleichers durch dessen emotionale du tatsächliche Abhängigkeit von diesem verstellt. Deshalb: Bleiben Sie immer in freundlichem und regelmäßigen Kontakt zum Betroffenen.

Warum ist frühes Handeln ist unbedingt notwendig?

In der Regel gilt: Je früher Sie zusammen mit einem spezialisierten Rechtsberater gegen den Erbschleicher vorgehen, so grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu keinen nachteiligen und besonders irreversiblen Vermögensverfügungen kommt.

Um in späteren Gerichtsprozessen obsiegen zu können, muss unverzüglich in die Sicherung der Anhaltspunkte, die für die Erbschleicherei sprechen, eingetreten werden. Die Beweislast in einem Gerichtsverfahren wegen unrechtmäßiger Vermögensverfügungen aus Erbschleicherei trägt der Angehörige des Betroffenen als Geschädigter; der Erbschleicher hingegen muss sich nicht exkulpieren. Da der oder die geschädigte(n) Angehörige(n) aber in der Regel „Partei“ des Prozesses oder an dessen Ausgang zumindest starkes Eigeninteresse haben werden, scheiden diese mit ihren eigenen Wahrnehmungen zum Beweis des Vorliegens einer Erberschleichungssituation zivilprozessual als Beweismittel aus.

Um Erbschleicherei schon im Vorfeld zu begegnen, steht uns aufgrund knapp zwanzigjähriger Beratungs- und Prozesserfahrung ein umfangreiches rechtliches Instrumentarium zur Verfügung. Der sicherste Weg hierbei ist stets eine noch in guten Zeiten verfügte Vorsorgeregelung, die als Kernstück eine bindende erbrechtliche Verfügung nebst begleitenden Vollmachten beinhaltet.

Ebenso verfügen wir für den Fall einer sich andeutenden oder akuten Situation einer Erbschleicherei über einen dezidierten Aktionsplan, welcher verschiedene Eskalationsstufen vorsehend, auf eine Beendigung bzw. Entschärfung der Vermögensgefährdung hinwirkt.

Ist das Vermögen bereits in Richtung des Erbschleichers abgeflossen, so ist wird im Rahmen von Anfechtungsprozessen die „Erberschleichungssituation“ konkret darzulegen sein, um ein die Vermögensverfügung revidierendes Urteil erfolgreich erstreiten zu können.

Wir bitten um Verständnis, dass wir an dieser Stelle die uns zur Verfügung stehenden Instrumente zur Entschärfung einer Situation von Erbschleicherei nicht konkret benennen, da wir allein Betroffenen und deren Angehörigen, nicht jedoch potentiellen Erbschleichern, die unsere Publikationen vermutlich ebenfalls zur Kenntnis nehmen, wirksam helfen möchten.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.



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