Ermittlungsverfahren, Strafverfahren wegen Cardsharing

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Haben Sie ein Schreiben der Polizei erhalten in dem Ihnen der Vorwurf gemacht wird, Daten ausgespäht (§ 202a StGB), Leistungen erschlichen (§ 265a StGB) bzw. einen Computerbetrug begangen zu haben?


Vorgeworfen wird Ihnen dann ein strafbares Beziehen von Pay-TV Angeboten, durch sogenanntes Cardsharing. Anzeigeerstatter ist in der Regel die Sky Deutschland GmbH.


Cardsharing

Beim sog. Cardsharing wird ein Receiver derart manipuliert, dass er mit gültigen Keys (Zugangsdaten) eines Pay-TV-Anbieters, dessen Signale entschlüsselt, obwohl der Nutzer keinen entsprechenden Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat.

Solche Receiver können auch fertig konfiguriert gekauft werden, z.B. eine vorkonfigurierte sog. IPTV Box.

Der Receiver bzw. die Box oder der Decoder des Betroffenen bezieht die Keys von einem Cardsharing Server, der sich zumeist in Drittstaaten befindet.

Der Betreiber des Cardsharing Servers gewährt seinen Kunden bzw. dessen Receivern nach Zahlung eines Entgelts Zugriff auf die Keys, damit diese die verschlüsselten Angebote frei empfangen können.

Wie kommt die Polizei an meine Daten?

Die deutschen Ermittlungsbehörden erhalten die Daten der Kunden, weil deren IP-Adresse bei dem Empfang der Signale über die Keys von dem Pay-TV Anbieter erfasst werden. Der Provider erteilt der Polizei sodann Auskunft wessen Anschluss zum Tatzeitpunkt die IP-Adresse zugewiesen war.

Bekannt sind auch Fälle, in denen Vermittler von der Polizei ermittelt wurden und Auskunft über ihre Kundendaten gegeben haben oder diese Daten (z.B. durch WhatsApp Chats oder Emails) sichergestellt wurden. Teilweise konnten Kundendaten auch durch entsprechende Zahlungsströme, in der Regel Banküberweisungen, ermittelt werden.

Sky oder andere ausländische Pay-TV Angebote, Champions-League, Bundesliga

Viele Betroffene möchten mit dem Cardsharing gar nicht die Angebote von Sky (z.B. Fußballspiele der Bundeliga oder Champions-League Pay-TV Angebote) nutzen, sondern vielmehr lediglich TV- Programme in ihrer Muttersprache aus anderen Ländern empfangen. Quasi als unvermeidliche Nebenfolge werden aber auch die Sky Angebote freigeschaltet.

Der deutsche Pay-TV Anbieter SKY hat nachvollziehbarerweise ein sehr großes Interesse daran, dass Anbieter und Nutzer von Cardsharing Diensten ermittelt und bestraft werden. Ihm entsteht durch Cardsharing ein immenser Schaden.

Da der Kunde beim Cardsharing keinen entsprechenden Vertrag mit dem deutschen Pay-TV Anbieter geschlossen hat, nutzt er die Angebote mit den gekauften Keys, ohne ein Entgelt an den Anbieter gezahlt zu haben und folglich ohne dazu berechtigt zu sein.

Straftatbestände, Hausdurchsuchung?

Ermittelt wird wegen folgender Straftatbestände:

  • § 202a StGB Ausspähen von Daten
  • § 265a StGB Erschleichen von Leistungen
  • § 263 a StGB Computerbetrug

Ferner werden auch Urheberrechte (§ 108 UrhG) verletzt. Die Manipulation der Receiver wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Zudem kann der Pay-TV Anbieter einen Schadensersatz fordern.

Ob ein solcher Straftatbestand mit einer für eine Verurteilung hinreichenden Tatverdacht nachgewiesen werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls.

Die Staatsanwaltschaft kann auch eine Hausdurchsuchung anordnen um Beweismaterial sicher zu stellen. Receiver, Decoder bzw. IP-TV Boxen und auch Mobiltelefone und PCs können sichergestellt oder beschlagnahmt werden.

Was ist zu tun?

Auf gar keinen Fall sollte einer Vorladung der Polizei, der Aufforderung zu einem Erscheinen auf der Polizeiwache nachgekommen werden oder gar Angaben zur Sache gemacht werden. Vielmehr sollte ein Betroffener umgehend nach Erhalt der Vorladung einen Rechtsanwalt mit der Vertretung und insbesondere der Akteinsicht beauftragen.

Erst nach Akteneinsicht und umfassender Prüfung des Einzelfalls kann entschieden werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.  


Foto(s): @KHAN & LANG


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