Erneut: Abmahnung durch CJCH Solicitors im Auftrag der Fa. Dassault Systemes Deutschland GmbH

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Abmahnung durch die Kanzlei CJCH Solicitors im Auftrag der Fa. Dassault Systemes Deutschland GmbH wegen angeblicher rechtswidriger Verwendung des Programmes „SolidWorks“

Uns erreichten in der vergangenen Woche erneut mehrere Anfragen wegen erhaltener Abmahnungen der Kanzlei CJCH Solicitors namens und in Vollmacht der Firma Dassault Systemes Deutschland GmbH im Hinblick auf eine angebliche Verwendung einer nicht lizenzierten Version des Programmes „SolidWorks“.

Wir haben über diese Abmahnung bereits an anderer Stelle ausführlich berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrecht-abmahnung-der-kanzlei-cjch-solicitors-fuer-dassault-systmes-solidworks-corporation_142653.html

Der Vorwurf ist nach wie vor gleich: Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine nicht lizenzierte Version der vertriebenen Software genutzt zu haben.

In der Folge wird der Abgemahnte per E-Mail durch ein offizielles Schreiben kontaktiert. Ihm wird der Sachverhalt näher dargestellt. Bemerkenswert ist indes, dass nicht erwähnt wird, wie eine Verifizierung und Identifizierung der Person des Abgemahnten stattgefunden hat.

Nach wie vor ist auch die Forderung identisch: Unabhängig etwaiger Unterlassungsansprüche bzw. der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt die Gegenseite Erstattung eines angeblich entstandenen Lizenzschadens. Schnell versucht man dort den Kontakt zu einem Vertriebspartner herzustellen, der sodann – im Sinne einer angeblichen einvernehmlichen Beilegung der Streitsache – eine teure Lizenz verkaufen möchte.

Auch unser Rat hat sich nicht verändert: Es ist jeweils konkret und individuell zu prüfen, ob überhaupt eine rechtswidrige Nutzung der Software vorliegt. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir dringend die anwaltliche Vertretung. Die Gegenseite macht nach wie vor hohe fünfstellige Euro-Beträge gegen Abgemahnte geltend, sodass eine sorgsame und rechtlich fundierte Vertretung notwendig zur Vermeidung eines finanziellen Schadens notwendig ist.

Wir verfügen über umfangreiche und langjährige Erfahrung mit der Gegenseite – wir können behaupten, dass wir jedes Mandat gegen die Gegenseite durch fundierte Rechtspraxis und Erfahrung erfolgreich einer kurzfristigen Beendigung zuführen konnten, ohne dass unsere Mandanten eine teure Lizenz erwerben mussten.

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit und unverbindlich zur kostenlosen Ersteinschätzung – wir zeigen Ihnen die richtigen Reaktionsmöglichkeiten zu Ihrem individuellen Rechtsproblem. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um Ihnen Kosten und Mühen ersparen zu können.

Sie erreichen uns über das hier zu verwendende Kontaktformular oder aber auch gerne per E-Mail oder telefonisch.

Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen



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