Erneut: Mahnung durch RAe Auer Witte Thiel und Fairmount Inkasso im Auftrag der Paidwings AG

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In letzter Zeit verteidigen wir vermehrt Mandanten gegen Zahlungsaufforderungen der Kanzlei Auer Witte Thiel mit Sitz in München, bzw. durch das Inkassobüro Fairmount GmbH. Die Firma Paidwings AG, in deren Namen die Zahlungsaufforderungen versandt werden, ist bestens bekannt. Sie betreibt eine Vielzahl von sogenannten Datingseiten. Wir haben darüber insbesondere in dem nachfolgenden Artikel berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-abo-falle-der-paidwings-ag-abbuchung-wegen-angeblichem-abo-von-dating-und-sex-seiten_155273.html

Neben Paidwings AG betreiben die nachfolgenden Firmen ebenfalls Datingseiten nach dem gleichen Muster, mit dem Ziel, kostenintensive Abos abzuschließen. Dabei handelt es sich nicht abschließend um nachfolgende Firmen:

D.I.E. GmbH bzw. DIE GmbH (früher Ideo Labs GmbH), Casual Networks B.V., HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG bzw. Webbilling AG, Flirtano GmbH, Interdate (C-Date), date4friend AG, dateyard AG / DYAG, Interyard GmbH und Frontline Digital GmbH.

Oftmals ist unseren Mandanten überhaupt nicht bewusst, weshalb Sie mit Zahlungsaufforderungen überzogen werden. Tatsächlich wird im Rahmen von Textbausteinen vorgeworfen, ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben. Bei näherer Prüfung stellt sich sodann oftmals heraus, dass sich Mandanten tatsächlich registriert haben, allerdings in der Annahme, dass es sich um ein kostenloses Probeabo handelt, dass sich dann aber schnell als kostenintensiver Langzeitvertrag (regelmäßig mindestens 12, eher aber 24 Monate) darstellt.

Wir raten nach wie vor: Lassen Sie individuell die Sach- und Rechtlage prüfen. Ignorieren Sie die Zahlungsaufforderung in keinem Fall, da gerichtliche Maßnahmen drohen – zahlen Sie indes nicht vorschnell.

Aus Scham oder um weitere mögliche schriftliche Mahnungen zu vermeiden, berichten uns immer wieder Mandanten bereits gezahlt zu haben. Damit ist die Angelegenheit aber noch lange nicht beendet – die Gegenseite wird sich immer wieder an Sie wenden, solange der Vertrag nicht gekündigt ist. Dies kann zu peinlichen Begegnungen mit einem etwaigen Partner führen, was die Gegenseite wohl bewusst in Kauf nimmt. Auch deshalb ist professionelles Handeln gefragt unter Berücksichtigung dieser prekären Lage.

Unabhängig davon, ob man das Handeln der Firmen im sogenannten Bereich der Abofalle als unseriös oder gar als „Abzocke“ bezeichnen mag, gibt es tatsächlich rechtliche Möglichkeiten sich von einem kostenintensiven Vertrag unkompliziert zu lösen. Gleichzeitig fordern wir auf, etwaig eingezogene Beträge zu erstatten.

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen mögliche Reaktionsmöglichkeiten – zögern Sie nicht, uns jederzeit per E-Mail, telefonisch oder aber auch das hier bereit gestellte Kontaktformular zu kontaktieren. Selbstverständlich stehen wir auch außerhalb der typischen Bürozeiten in dringenden Fällen über die Notfallrufnummer zu Ihrer Verfügung. Wir freuen uns, auch Ihre Rechtsangelegenheit kurzfristig zu Ihrer Zufriedenheit beilegen zu können.

Ihr Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen



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