Ernst-Reuter-Platz / Berlin: Neue Rotlicht-Blitzer-Messungen am Kreisverkehr oftmals fehlerhaft

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Wurden Sie in letzter Zeit in Berlin im Kreisverkehr des Ernst-Reuter-Platzes geblitzt? Seit ein paar Monaten steht hier eine neue Blitzersäule. 

Berlin hat hinsichtlich der stationären Blitzer stark aufgerüstet. An vier großen und wichtigen Standorten, wie etwa Großer Stern/Altonaer Straße oder am Reichpietsch-Ufer an der Einfahrt zum Tiergartentunnel, wurden mehrere Blitzer neu montiert. Hierfür wurde viel Geld ausgegeben: Die Kosten für die Installation neuer Blitzer betrugen etwa 463.000 Euro, die gesamten Kosten der Instandhaltung sollen sich auf etwa 153.400 Euro belaufen. 

Jedoch ist anzumerken, dass die Blitzermessungen oftmals fehlerhaft sind. Denn bei den Messungen werden die Messgeräte PoliScan der Firma Vitronic verwendet und die Rotlichtmessungen werden nur auf drei Fahrspuren durchgeführt. Das Amtsgericht Tiergarten erkennt häufig die daraus gewonnenen Messungen nicht an und die Verfahren werden oft eingestellt (vgl. 32 OWi 1301/17). Das Gericht sieht solche Messungen derzeit als zu rechtsunsicher an. 

Auch andere Städte melden zwischenzeitlich Probleme. Denn gerade an Straßen mit zahlreichen und teilweise im Kreis verlaufenden Fahrspuren ist die Verkehrslage unübersichtlich und oftmals sind die weit am rechten Fahrbahnrand befindlichen Ampelanlagen für den Fahrzeugführer erschwert einsehbar. 

Am Ernst-Reuter-Platz kommt noch hinzu, dass sich dort seit Jahren eine Dauerbaustelle befindet mit nahezu wöchentlich neu aufgeklebtem, gelbem Fahrspurenverlauf. Die Orientierung im Kreisverkehr fällt dadurch nicht jedem Autofahrer leicht. Nicht immer werden grundlegende Fehler von der Behörde bemerkt. 

Erst recht kann nicht davon ausgegangen werden, dass individuelle Messfehler bemerkt werden. Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen sollten daher von den betroffenen Autofahrern nicht kritiklos hingenommen werden. Aus diesem Grunde ist es durchaus empfehlenswert und meist sogar lohnenswert, den ergangenen Bescheid wegen eines Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoßes anwaltlich einmal überprüfen zu lassen. 

Betroffene haben die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen. Die Frist hierfür beträgt genau 14 Tage und beginnt mit der Zustellung des Bescheides. Wichtig: Ein Einspruch ist auch noch dann zulässig, wenn das Bußgeld bereits von Ihnen bezahlt worden ist! 

Hinweis: 

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten. 

Sven Skana, Fachanwalt für Verkehrsrecht


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