ESO Einheitssensor (z. B. ESO ES 3.0) wird durch LED-Licht am Fahrzeug beeinflusst!

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Falls Ihnen vorgeworfen wird, auf der A3 in Neustadt-Wied (Blitzer A3 Neustadt-Wied in beide Fahrtrichtungen) zu schnell gefahren zu sein, sollten Sie sich den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid genau ansehen. Da es sich nämlich um eine Messung mit dem Gerät ESO ES (auch genannt ESO Einheitssensor, ESO ES 3.0, Lichtschrankenmessung) handelt, sollten Sie einen entsprechenden Bescheid nicht akzeptieren, wenn Ihr Fahrzeug über ein Tagfahrlicht / LED-Licht verfügt.

Das Gerät wird durch LLED-Lichter (insbesondere LED-Tagfahrlicht, aber auch LED-Hauptscheinwerfer) beeinflusst und die Messung gestört.

Das Messprinzip lässt sich grob wie folgt beschreiben: Das Messgerät besteht aus passiven Fotosensoren, die die vorbeifahrenden Fahrzeuge von der Seite beobachten. Die Einzelsensoren sind dabei so geschaltet, dass sie auf Helligkeitsänderungen in Fahrtrichtung reagieren. Über den Unterschied in zeitlicher Hinsicht lässt sich die Geschwindigkeit ermitteln, ähnlich wie bei einer Lichtschranke.

Wenn das Fahrzeug mit einem LED-Licht ausgestattet ist, sieht man im Signalverlauf der Messung sehr untypische Ausschläge im Signalbereich des Frontscheinwerfers, wie ein Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ganz aktuell ergeben hat. Der Sachverständige wurde über die Kanzlei WTB Rechtsanwälte beauftragt, eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ESO ES 3.0 auf der A3 in Neustadt-Wied zu überprüfen.

Das Fahrzeug des Betroffenen (BMW Mini Cooper) ist dabei mit LED-Tagfahrlicht vorne ausgestattet. Insbesondere Fahrzeuge der Firma BMW, die mit LED-Licht (LED-Tagfahrlicht, LED-Scheinwerfer, LED-Abblendlicht) ausgestattet sind, senden offenbar ein getaktetes LED-Licht nach vorne aus. Das Messprinzip des ESO Einheitssensors setzt jedoch voraus, dass das gemessene Fahrzeug keine von seiner Fahrbewegung unabhängigen aktiven Signalanteile produziert. Dies ist jedoch bei LED-Frontlicht offenbar der Fall. Diese gepulste Beleuchtung stört die Kreuzkorrelation des Gerätes.

Als das Gerät 2006 zugelassen wurde, gab es kein gepulstes LED-Licht an Serienfahrzeugen. Es stellt sich daher die Frage, ob das Gerät bei LED von Scheinwerfern grundsätzlich überhaupt noch verwendet werden darf.

Die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens sprechen nach diesseitiger Auffassung eindeutig dagegen. Die Bauartzulassung des Messgerätes ist auf diese modernen Fahrzeuge nicht erstreckt.

Wenden Sie sich daher nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides wegen eines Geschwindigkeitsverstoß bei diesem Messgerät in jedem Fall an die Rechtsanwälte der Kanzlei WTB Rechtsanwälte in Köln Bonn und Aachen. Dies gilt insbesondere für Messungen auf der Autobahn A3 in Neustadt-Wied und zwar in beide Fahrtrichtungen. Wir werden dabei selbst verständlich auch bundesweit für Sie tätig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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