Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (Bagatell-Verfahren)

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Seit längerer Zeit war die Einführung eines europaweiten einheitlichen Verfahrens zur Geltendmachung geringfügiger Forderungen vorbereitet worden. Nun ist am 24.12.2015 die EU-Verordnung 2015/2421 zur Einführung eines Verfahrens für geringfügige Forderungen und zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Die Streitwertgrenze beträgt 5.000,00 EUR. Die Verordnung ist am 13.01.2016 in Kraft getreten und von großer Bedeutung für diejenigen Mandanten und Unternehmen, die europaweit tätig sind. Durch das neue Verfahren ist eine erhebliche Vereinfachung der Geltendmachung kleinerer Forderungen bewirkt worden.

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll einen vereinfachten Rechtsschutz für die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen ermöglichen. Der Streitwert der Klage darf ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs bei dem zuständigen Gericht 5.000,00 € nicht überschreiten. Ein in diesem Verfahren ergangenes Urteil wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Das Verfahren ist fakultativ und stellt eine zusätzliche Alternative zu den in den Mitgliedstaaten vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten dar.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.small-claims-germany.com.

Monique Bocklage

02.02.2016


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