Express-Scheidung in Spanien im Notariat

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Ist eine Scheidung in Spanien notariell möglich?
 
Praxisfall: Ein Ehepaar mit deutscher und spanischer Nationalität leben seit 2 Jahren in Teneriffa, Arona  oder auf Mallorca und wollen sich scheiden lassen.
 
Eine notarielle Scheidung ist bei gegenseitigem Einverständnis möglich

Seit dem Gesetz 15/2015 ist eine Scheidung in Spanien auch notariell möglich, wenngleich sie seltenst praktiziert wird, obgleich sie eine wirkliche Express-Scheidung darstellt, was man von einer gerichtlichen Scheidung in Spanien nicht sagen kann.

Dies gilt jedoch mit Einschränkungen. Wenn es minderjährige Kinder gibt, dann ist eine notarielle Scheidung nicht möglich. Des Weiteren müssen die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz im Amtsbezirk des Notars haben und sich einig sein, sprich, es ist keine streitige Scheidung möglich. Des Weiteren ist eine anwaltliche Beratung über die Scheidungsfolgen notwendig und eine Scheidungsfolgevereinbarung (convenio regulador) zwischen den Ehegatten zu unterschreiben.

TIPP: Sollten nicht beide Ehegatten in der Gemeinde wohnen, sondern nur der Antragssteller, dann ist die Zustaendigkeit des Notar auch damit begruendbar. (artículo 54 Ley del Notariado). 



Typische Streitpunkte einer Scheidung können sein:

  • anwendbares Scheidungsrecht bei gemischt nationalen Ehen oder auch bei deutschen Ehegatten, die in Spanien leben;
    unser Tipp: Wir empfehlen für eine Express Scheidung das spanische Recht, da dieses nicht das Trennungsjahr wie im deutschen Scheidungsrecht kennt.
  • Ehegattenunterhalt nachehelich (pension compensatoria)
  • Bestimmung des gesetzlichen Güterstands und entsprechende Auseinandersetzung. Sollte der deutsche gesetzliche Güterstand, die sogenannte Zugewinngemeinschaft, anzuwenden sein, sollte, um einen Rechtsstreit nach der Scheidung zu vermeiden, auch hier eine Einigung gefunden werden.
  • Hausratsaufteilung

Die notarielle Scheidungsurkunde kann im gegenseitigen Einvernehmen der Geschiedenen sofort Rechtskraft erwirken, ist jedoch zur Erlangung der Wirkung gegenüber Dritten in das bürgerliche Eheregister (registro civil) in Spanien einzutragen.

Nutzen Sie unseren Anwaltsservice zur Mediation und Erlangung einer einvernehmlichen kostengünstigen Scheidung in Spanien oder in Streitfällen zu einer professionellen Begleitung des Scheidungsprozesses und der Vermögensauseinandersetzung vor spanischen Gerichten, nach spanischem oder auch deutschem Familienrecht.



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