Steuervorteil Spanien Beckham

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Beckham Ley Spanischer Steuervorteil mit Fallstricken

Seit der Erweiterung des Beckham Ley gibt es eine grosse Nachfrage nach diesem Steuermodell, vor allen Dingen von dem mittelstaendischen Unternehmer, der wegen der Wegzugsbesteuerung nicht aus Deutschland nach Spanien wegziehen kann und trotzdem dauerhaft auf Mallorca oder Teneriffa leben moechte.

Der Vorteil ist aus spanischer Sicht, dass mit der Neugruendung einer spanischen Gesellschaft (SL=GmbH) und der Besetzung des Geschaeftsfuehrerpostens ein Gehalt von bis zu 600.000 Euro in Spanien nur mit 24% besteuert wuerde.

Zudem wird man nur fuer das in Spanien gelegene Vermoegen und nicht fuer das Weltvermoegen, vermoegenssteuerpflichtig. Unabhaengig der Freibetraege von 3.7 Mio Euro in Mallorca und 700.000 Euro auf Teneriffa oder Gran Canaria.

Fallstrick: Wenn der Geschaeftsfuehrer mehr als 25 % Geschaeftsanteile an der spanischen SL hat und diese keine gewerbliche Aktivitaet ausuebt, dann wird dem Antrag auf den Steuervorteil Beckham nicht stattgegeben.

Es darf sich nach dem Gesetz um keine entidad patrimonial handeln.

Es gibt noch andere Fallkonstellation fuer den Beckham Steuervorteil.

- Home office in Spanien (Arbeitnehmer)

- Entsendung nach Spanien (Klassischer Anwendungsfall)

- Selbstaendige Freiberuflertaetigkeit (profesionalmente altamente cualificado)

- unternehmerische Taetigkeit, innovativ anerkannt durch die ENISA Anstalt.
 
 Einkuenfte aus einer Betriebsstaette in Spanien sind nicht zulaessig, wenn man den Beckham Steuervorteil geniessen moechten.

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