Facebook-Account gehackt - Kanzlei AdvoAdvice half erfolgreich bei Wiedererlangung des Zugriffes

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Die Kanzlei AdvoAdvice konnte einer Kölnerin erfolgreich bei der Wiedererlangung ihres Facebook Accounts helfen. Zwar wurde die Betroffene vorher bereits selbst tätig, jedoch führten die von ihr eingeleiteten Schritte nicht zum Erfolg. Nachdem sie jedoch Hilfe in der Kanzlei AdvoAdvice suchte, konnte der Zugriff auf ihren Account wiederhergestellt werden.

Kein Zugriff auf etwa 3.000 Follower

Am 18.05.2022 meldete sich eine Kölnerin bei der Kanzlei AdvoAdvice, da ihr Facebook Account durch eine dritte, ihr unbekannte Person am 16.03.2022 gehackt wurde.

Die Betroffene hatte zu diesem Zeitpunkt etwa 3.000 Follower, erlangte durch den Hack nun jedoch keinerlei Zugriff mehr auf ihr Profil. Ferner wurde von den Hackern der zweite Seitenverwalter entfernt, sodass auch keinerlei Möglichkeit mehr bestand, anderweitig auf diese Seite zuzugreifen.

Die Betroffene versuchte daher bereits am 16.03.2022 wieder Zugang zu ihrem Konto zu erlangen, indem sie die Anweisungen auf der Facebook Website unter https://www.facebook.com/hacked befolgte. Dies verlief jedoch ohne Erfolg, da der Code zur Freigabe nicht an die Emailadresse der Kölnerin geschickt wurde, sondern zu einer Emailadresse, die der Betroffenen unbekannt ist.

Durch die nunmehr neue primäre Emailadresse hatten lediglich die Hacker Zugang zum Profil. Die Übersendung von Zugangscodes war daher nicht hilfreich, da diese zugleich an die Hacker versandt wurden und diese die Eingabe des Codes durch die Betroffene verhinderten.

Bemühungen zur Freischaltung erfolglos

Die Kölnerin konnte dadurch den Zugriff zu ihrem Account nicht wiedererlangen bzw. diesen nicht freischalten. Daher informierte die Mandantin Facebook in einer Email selbständig über die Probleme mit der Freischaltung ihres Accounts und bat Facebook darum, die unbekannte Emailadresse aus ihrem Profil zu löschen und ihr einen Freischaltcode zu übersenden.

Die Betroffene versuchte mehrfach die Passworteingabe, bis sie schließlich dadurch auf die Seite www.facebook.com/login/identify gelangte.

Zur Identifikation lud die Kölnerin danach Fotos von ihrem Personalausweis hoch. Außerdem versuchte sie, über Mitarbeiter von Facebook einen Zugriff auf das gehackte Profils zu erlangen. Jedoch scheiterte auch dies.

Wie konnte die Betroffene den Zugriff auf ihren Account wiedererlangen?

Nachdem die Betroffene alles ihr Mögliche versuchte, um den Zugriff auf ihren Account wiederzuerlangen, jedoch alle Versuche scheiterten, kontaktierte sie die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin, die sich auf solche Fälle spezialisiert hat.

Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser kontaktierte mit Schreiben vom 20.05.2022 die Meta Platforms Ireland als Betreiberin von Facebook, in dem er darauf hinwies, dass keine sinnvolle Reaktion des Facebook Supports auf die Email der Kölnerin erfolgte, sondern lediglich eine Standardantwort erteilte wurde.  Außerdem forderte er Facebook dazu auf, der Betroffenen unverzüglich den alleinigen Zugang zu ihrem Profil zu gewähren, in dem Facebook den entsprechenden Zugangscode direkt und ausschließlich der Betroffenen zur Verfügung stellen sollte.

Rechtlich begründete Dr. Rohrmoser seine Forderung, in dem er auf den Nutzungsvertrag über die Teilnahme am sozialen Netzwerk zwischen der Betroffenen und Facebook bzw. der Meta Platforms Ireland Ltd. verwies. Aus diesem Vertrag ergibt sich für die Kölnerin als Inhaberin des Kontos einen Anspruch auf Zugangsgewährung zum jeweiligen Profil und das Recht zur Übermittlung der notwendigen und funktionsfähigen Zugangsdaten.

Auf dieses Schreiben reagierte Facebook zunächst lediglich mit einer erneuten Standardmail, räumte den Zugang in der Nacht vom 26.05.2022 auf den 27.05.2022 jedoch wieder ein.

Unmittelbar nach Profilzugriff konnte jedoch bereits erkannt werden, dass der Hacker die Betroffene sowie ihren Ehemann als Seitenbetreiber entfernt hatte. Die Seite konnte dadurch von keiner natürlichen Person mehr angesteuert werden. Erst durch einen erneuten Kontakt zu „Meta“ und dem Austausch mehrerer Emails, konnte der Seitenzugriff knapp 5 Monate nach dem Hack wieder erreicht werden.

Fazit

Der konkrete Fall reiht sich in die vielfältigen Verfahren ein, welche die Kanzlei AdvoAdvice mit Blick auf Facebook bzw. Meta führt.

Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser fasste insofern zusammen:

So ähnlich der Ausgangspunkt der Verfahren mit dem erfolgreichen Hack des Accounts auch ist, umso unterschiedlicher entwickeln sich die Verfahren im Einzelfall. Vorliegend wurde der Seitenzugriff für eine beliebte Facebook-Seite entfernt und Facebook schaffte es erst nach vielen Wochen, diesen Zugriff wieder herzustellen. Es wäre wünschenswert, wenn der Support von Facebook anders organisiert werden würde, damit solche Probleme effizienter gelöst werden können.“

Wenn auch Ihr Facebook-Account gehackt wurde und Sie wieder Zugriff zum Profil erreichen wollen, können Sie uns gerne unter 030 921 000 40 kontaktieren und ein Gespräch bezüglich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zugangsgewährung vereinbaren. Gerne können Sie auch unter info@advoadvice.de unsere Mandatsunterlagen und den Facebook-Fragebogen anfordern. 

Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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