Fachanwalt beantwortet Fragen: schnelle Einbürgerung mit doppelter Staatsangehörigkeit für Ukrainer

  • 2 Minuten Lesezeit

Mit Beschluss vom 06.09.2022 hat das Bundesministerium für Inneren und für Heimat festgestellt, dass aktuell bei ukrainischen Einbürgerungsbewerbern von einer Voraussetzung im Einbürgerungsverfahren abgesehen werden soll. Diese Voraussetzung, die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit hat die Einbürgerungsverfahren von vielen ukrainischen Staatsangehörigen erheblich erschwert und verzögert. Nun gibt es gute Neuigkeiten für alle ukrainischen Staatsangehörigen.

Das Bundesministerium für Inneren und für Heimat geht davon aus, dass der Austritt aus der ukrainischen Staatangehörigkeit aktuell unmöglich ist. Denn aufgrund der Fortdauer des russischen Kriegs gegen die Ukraine werden Anträge über den Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit nicht mehr bearbeitet. Auch können aktuell keine Nachregistrierungsanträge der nicht konsularisch registrierten ukrainischen Staatsangehörigen bearbeitet werden.

Liegt ein Fall faktischer Unmöglichkeit des Austrittes aus der Staatsangehörigkeit vor, weil die Anträge zwar nicht aktiv regelmäßig verweigert werden sondern schlicht nicht beschieden werden, ist die Ausnahmeregelung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StAG anzuwenden. Danach ist zwingend von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abzusehen und der Einbürgerungsbewerber unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit einzubürgern.

Jetzt ist die beste Zeit für Einbürgerung mit doppelter Staatsangehörigkeit

Nach dem Beschluss vom 06.09.2022 des Bundesministeriums für Inneren und für Heimat dürfen alle ukrainischen Staatsangehörigen bei der Einbürgerung ihre ukrainische Staatsangehörigkeit behalten. Dies wird jedoch nur solange gelten, bis sich die Situation in der Ukraine stabilisiert hat. Für ukrainische Staatsangehörige, die die übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, empfiehlt es sich daher jetzt so schnell wie möglich, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, um von der aktuellen sehr günstigen Rechtslage zu profitieren. Die Wartezeit bei den Einbürgerungsbehörden ist deutschlandweit ohnehin sehr lang. Mit dem großen Andrang wird sich diese Situation verschlimmern. Deshalb empfiehlt es sich, jetzt die Chance auf Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit zu ergreifen, solange sie besteht.

Zur Vermeidung langer Wartezeiten auf einen persönlichen Termin, z.B. für  eine Beratung vor Ort bei der Einbürgerungsbehörde sowie sonstiger Verfahrensverzögerungen bei der Einbürgerung ist es ratsam, sich zur Prüfung der individuellen Einbürgerungsvoraussetzungen  und der Vorbereitung des Einbürgerungsantrags an einen Fachanwalt für Migrationsrecht zu wenden. MSH Rechtsanwälte prüft Ihre individuelle Situation, berät Sie nach Wunsch auch auf Ukrainisch und stellt für Sie den richtigen Antrag und übernimmt die Verhandlungen mit der Einbürgerungsbehörde.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Maria Smolyanskaya

Beiträge zum Thema