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Fahrverbot abwenden – Punkte vermeiden

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Ein Fahrverbot stellt eine erhebliche Belastung dar. Wer beruflich auf das Fahren angewiesen ist, muss sogar eine Kündigung befürchten.

Seit dem 28. April 2020 gilt zudem ein wesentlich strengeres Bußgeldrecht.

Bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts sieht nun der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot vor. Früher war dies erst ab 31 km/h der Fall. Außerorts gilt dies nun schon bei einer Überschreitung von 31 km/h, statt wie bisher ab 41 km/h.

Zu beachten ist, dass die Stadtautobahn in Berlin, also A 100, unter die strengere innerörtliche Regelung fällt, wie das höchste Berliner Gericht, das Kammergericht, ausdrücklich entschieden hat.

Auch die drohenden Punkte in Flensburg sollten ernst genommen werden.

Seit 2014 ist geregelt, dass 8 Punkte und nicht wie davor 18 Punkte zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Für eine Überschreitung von 21 km/h ist ein Punkt vorgesehen. Ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog 2 Punkte vor. Während ein einzelner Punkt in der Regel nach zweieinhalb Jahren nach einer Rechtskraft getilgt würde, wäre dies beim Eintag von 2 Punkten erst nach 5 Jahren der Fall.

Allerdings erweist sich die neue Bußgeldregelung in einem Aspekt als systemwidrig, was auch schon thematisiert wurde. Normaler Weise werden Ordnungswidrigkeiten erst ab einer Geldbuße von 60 € in Flensburg eingetragen. Diese ist als allgemeine Regelung auch beibehalten worden. Allerdings wurden für Überschreitungen von 16- 20 km/h die Verwarnungsgelder von 35,- € innerorts und 30,- € außerorts auf 70,- € innerorts und 60,- € außerorts nun angehoben. Obwohl diese Geldbußen jetzt also nicht mehr unter 60,- € liegen, sieht der Bußgeldkatalog hierfür bisher keinen Punkt vor. Es wurde daher darüber diskutiert, ob doch auch bereits für die Überschreitungen bis 20 km/h ein Punkt einzutragen sei. Richtiger Weise darf es in diesen Fällen keinen Punkt geben. Allerdings werden gesetzliche Änderungen hierzu diskutiert, so dass dies für die Zukunft nicht auszuschließen ist.

Wichtiger Hinweis bei Lastkraftwagen: Für Lkws gelten noch strengere Regelungen. Bereits für Überschreitungen von 16-20 km/h sieht der Bußgeldkatalog wie bisher den Punkteintrag vor.

Bei einem Vorwurf sollte man nicht verzweifeln. Es gibt Verteidigungsmöglichkeiten.

Eine anwaltliche Vertretung ist sinnvoll. Es wird Akteneinsicht genommen.

Geschwindigkeitsmessungen, Vorwürfe des Überfahrens einer roten Ampel und andere Vorwürfe können auf Fehler untersucht werden, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen würden.

Aber auch ohne Messfehler kann ein Absehen von einem Fahrverbot möglich sein.

Wenn eine Reduzierung der Geldbuße auf unter 60 € erreicht wird, entfällt ein Punkteintrag in Flensburg. Erst recht würden im Falle einer Einstellung die Geldbuße, die Eintragung von Punkten und ein eventuelles Fahrverbot entfallen.

Rechtsanwalt Jan Buchholz


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