Veröffentlicht von:

Pferd contra Fahrrad

  • 1 Minuten Lesezeit

Wer haftet bei einem Unfall zwischen Fahrradfahrern und Reitern?

Eine Ehepaar genoss seine Radtour in der Nähe eines Sees.

Auf einem Weg kamen ihnen zwei Reiterinnen entgegen. Als die Radlerin das zweite Pferd passieren wollte, soll sie das Pferd mit seinem Hinterteil geschubst haben. Es kam zum Sturz der Radfahrerin mit Verletzungen.

Das Landgericht Koblenz musste sich mit diesem besonderen Fall befassen. Das Gericht vernahm alle vier Personen. Es kam zu dem Ergebnis, dass das Pferd sein Hinterteil in dem Moment in Richtung der Radlerin gedreht und sie vom Rad gestoßen habe. Mit dem Urteil vom 14.10.2022 betonte es die weitgehende Haftung des Tierhalters. Es komme nicht einmal darauf an, ob es zu einer Berührung gekommen sei. Selbst wenn das Pferd mit seinem Hinterteil plötzlich den Weg versperrt und die Radlerin beim Bremsen gestürzt wäre, hafte die Pferdehalterin.

Das Gericht sah auch kein Mitverschulden der Radlerin und verurteilte die Pferdehalterin zu einem Schmerzensgeld von 6.000,- €.


Fazit: Reiter sollten daher besonders achtsam sein. Die für Pferde geltende Tierhalterhaftung stellt eine Gefährdungshaftung dar. Eine Gefährdungshaftung setzt kein Verschulden voraus. Insofern ist die Tierhalterhaftung mit der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge vergleichbar.

Bei Radfahrern gilt keine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Es kommt zwar immer auf den genauen Sachverhalt an. Jedoch haben es die Pferdehalter dadurch rechtlich schwerer als die Radfahrer.

Es empfehlt sich auf ausreichenden Versicherungsschutz zu achten.


Foto(s): Bild von Michael Podger auf Pixabay


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Buchholz

Beiträge zum Thema