Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter

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E-Scooter. Vor allem in den größeren Städten, aber auch für Kurzstreckenpendler gerade im Sommer oder auf dem Weg zur Bahn, ein immer öfter gesehenes und genutztes Fortbewegungsmittel. Manche nutzen den E-Scooter auch gerne als Radersatz nach einer Feier oder fahren einen Leih-Scooter nach dem Besuch eines Volks- und Oktoberfestes. Bevor also nun so langsam wieder Feste, Feiern und Volksfeste möglich sind, erfahren Sie hier, auf was hier genau zu achten ist, insbesondere, worauf zu achten ist, damit einem nicht die Fahrerlaubnis entzogen wird oder ein Fahrverbot verhängt wird, was ich auch anhand zweier aktueller Entscheidungen machen werde.

Was der genaue Unterschied zwischen Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis ist, werde ich in einem der nächsten Artikel besprechen und hier verlinken, sofern er vorliegt.

Vorab nochmal der Überblick der relevanten Promillegrenzen:

0,0 Promille: Absolute Fahrtüchtigkeit: Fahren kein Problem

0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit. Liegen bei einem Wert von 0,3 Promille und höher alkohol- bzw. drogenbedingte Ausfallerscheinungen vor, stellt das Fahren eine Straftat dar, nach der auch die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

0,5 Promille: Fahren eines Kraftfahrzeuges mit 0,5 Promille oder mehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit: Fahren eines Kraftfahrzeuges in jedem Fall, auch ohne Ausfallerscheinungen, eine Straftat.

1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad, stellt ebenfalls in jedem Fall, auch ohne Ausfallerscheinungen, eine Straftat dar

Entscheidung 1: 1,3 Promille führt nicht zwingend zum Verlust der Fahrerlaubnis

Sachverhalt: Der Betroffene war auf einem E-Scooter unterwegs, obwohl er nach vorherigem Alkoholkonsum einen BAK-Wert von knapp 1,3 Promille (genau 1,28 Promille) hatte. Das Amtsgericht ordnete sodann – wie auch üblich bei dem Fahrer eines Kraftfahrzeuges, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis an, der Betroffene. Gegen diese vorläufige Entziehung ging der Betroffene vor – und bekam Recht.

Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren, ging es nur um die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und nicht um die Strafbarkeit der Fahrt selbst. Die vorläufige Entziehung wird jedoch dann angeordnet, wenn nach aktuellem Stand eine Verurteilung und die spätere Entziehung der Fahrerlaubnis wahrscheinlich sind.

Das Gericht hat ausdrücklich offengelassen, welche Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit es für einschlägig hält (vgl. Liste oben). Gem. § 69 StGB ist es jedoch so, dass u.a. bei absoluter Fahruntüchtigkeit beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges vermutet wird, dass der Entzug der Fahrerlaubnis notwendig ist, um den Betroffenen hinsichtlich seines Straßenverhaltens zu bessern. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden, wenn weitere Umstände hinzukommen, wie im konkreten Fall:

Das Gericht führte aus, dass ein E-Scooter eher mit einem Fahrrad als mit einem Auto oder Lastkraftwagen vergleichbar sei, auch was das potenzielle Gefährdungspotential und die mögliche maximale Geschwindigkeit betrifft, was im Übrigen auch der Gesetzgeber so festgehalten hat.

Eine Trunkenheit auf dem Fahrrad ist jedoch nicht von § 69 StGB erfasst, da Fahrräder keine Kraftfahrzeuge darstellen. Der E-Scooter stelle jedoch einen Umstand dar, bei dem nicht schon ohne Weiteres bei 1,3 Promille in jedem Fall der Entzug der Fahrerlaubnis angenommen werden kann.

Anzumerken ist, dass dies nur die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis betraf und noch keine abschließende strafrechtliche Verurteilung darstellt. Die Argumente jedoch zeigen, worauf es im Ergebnis ankommt, wenn man sich davor schützen möchte, seine Fahrerlaubnis zu verlieren.

Entscheidung 2: OLG Zweibrücken zu Fahrverbot nach Drogenkonsum und anschließender E-Scooter-Fahrt.

Sachverhalt: Der Betroffene wurde auf einer Fahrt auf dem E-Scooter aufgehalten und es wurde festgestellt, dass dieser vor der Fahrt mehrere nicht-legale Drogen zu sich genommen hatte, u.a. Kokain und die sin einer nicht geringen Menge, weshalb er zu einem Bußgeld in Höhe von 500,00 € verurteilt wurde und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt wurde.

Gegen diese Entscheidung ging der Betroffene mit einer Rechtsbeschwerde vor und wehrte sich insbesondere gegen die Verhängung des Fahrverbots.

Die Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Verhängung des Fahrverbots nicht schon deshalb entfallen kann, weil das Transportmittel ein E-Scooter sei, da auch von diesem eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgehen kann.

Dabei wurde das relativ hohe Gewicht und die relativ hohe Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sowie die – auch im Vergleich zum Fahrrad – deutlich höhere Beschleunigung hervorgehoben ebenso wie die Tatsache, dass durch den aufrechten Stand und den kleinen Reifen etwaige Lenk- und Ausgleichsbewegungen deutliche Auswirkungen auf das Fahrverhalten haben und damit für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen. Um Betroffene entsprechend zu Maßregeln und um einen in gewisser Weise erzieherischen Effekt zu haben, ist ein Fahrverbot auch nach dem Nutzen eines E-Scooters gerechtfertigt. Über den Konsum der illegalen Drogen wurde in dieser Sache nicht entschieden.

Zusammenfassung: Abschließend lässt sich sagen, dass natürlich nach dem Konsum von Drogen oder Alkohol die Nutzung von Kraftfahrzeugen lieber unterlassen werden sollte. Auch ist noch nicht abschließend geklärt, ob für einen E-Scooter eher die Grenzwerte für das Fahren eines Fahrrads oder für das Fahren anderer Kraftfahrzeuge gelten sollte. Sollte dennoch eine Fahrt durchgeführt werden, insbesondere eine solche unter absoluter Fahruntüchtigkeit kommt es immer auf den Einzelfall an, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder ob die Fahrerlaubnis entzogen wird. Hierbei hilft das genaue Ausarbeiten der einzelnen Argumente und Tatsachen, um sich ggfs. vor drastischeren Folgen zu verteidigen.

Gerne stehe ich Ihnen in einem solchen Fall zur Seite und wünsche Ihnen in jedem Fall eine gute und sichere Fahrt – egal in und mit welchem Fortbewegungsmittel


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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