Fake-Bewertungen erkennen: rechtliche Einordnung von selbst geschriebenen Fake-Bewertungen

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In der heutigen Zeit greifen Konsumenten oftmals auf Online-Bewertungen durch andere Käufer zurück, wenn sie sich vor dem Kauf eines Produktes einen Eindruck von diesem verschaffen wollen – inzwischen tun dies circa 75 %, wie aktuelle Untersuchungen zeigen. Diesen Rezensionen wird dabei ein besonders hohes Maß an Vertrauen zugemessen, da sie ja scheinbar „aus den eigenen Reihen“ stammen.

Fake-Bewertungen schreiben

Dabei tritt jedoch vermehrt das Problem auf, dass diese oftmals sehr positiv ausfallenden Rezensionen nicht immer von tatsächlichen Käufern abgegeben werden, sondern Verkäufer zum Teil selbst Fake-Bewertungen schreiben oder falsche Bewertungen von dem Verkäufer bei extra darauf spezialisierten Agenturen (oft sehr kostengünstig und dadurch besonders attraktiv) gekauft werden, um das Produkt in einem besseren Licht dastehen zu lassen und dadurch Marktwert und Umsätze zu steigern. Heutzutage sind davon etwa 20 bis 30 % aller Online-Rezensionen als falsche Bewertungen anzusehen.

Fake-Bewertungen: Erkennen von falschen Bewertungen

Inzwischen gehen Online-Bewertungsplattformen und -händler vermehrt und härter gegen falsche Bewertungen vor, um ihre eigene Glaubwürdigkeit aufrecht erhalten zu können, wobei auf automatisierte, spezialisierte Systeme und die manuelle Überprüfung durch Angestellte zurückgegriffen wird, um Fake-Bewertungen zu erkennen.

Doch diese Vorkehrungen greifen leider nicht immer, da die Nutzer von Fake-Bewertungen ihnen oftmals bereits einen Schritt voraus sind.

Beispielsweise wird der bei Amazon erforderliche tatsächliche Kauf einer Ware vor Bewertungsabgabe („Dieser Kunde hat dieses Produkt wirklich gekauft”) umgangen, indem die Fälscher selbst ihre eigenen Produkte bestellen und innerhalb der Rückgabefrist wieder zurücksenden.

Auch durch die Verwendung ständig wechselnder IP-Adressen oder neuer E-Mail-Adressen wird das Erkennen von Fake-Bewertungen erschwert.

Tests haben aufgedeckt, dass circa 95 % aller falschen Bewertungen nicht von den Sicherheitsvorkehrungen der Portale entdeckt wurden, egal wie offensichtlich deren Manipulation war.

Es gibt zahlreiche Indikatoren, anhand derer man Fake-Bewertungen erkennen kann.

Zuerst sollten Sie darauf achten, von wem die Bewertung abgegeben wurde, d. h. unter einem tatsächlichen Namen oder nur unter einem Pseudonym.

Weiterhin sollte Sie die Formulierung der Rezension genauer betrachten, also ob diese durchweg positiv und überwiegend im Superlativ geschrieben ist ohne wirkliche Begründung für diese Einschätzung des Produkts. Oftmals sind besonders ausführliche und detaillierte Bewertungen ein Indiz für eine von einem realen Kunden abgegebene Bewertung.

Auch sollten sie das Verhältnis von negativen zu positiven Bewertungen im Blick haben bzw. ob überhaupt negative Rezensionen vorhanden sind, und wie viele Produkte ein einzelner Nutzer bewertet hat. Besonders bei einer sehr häufigen Vergabe der höchstmöglichen Punktzahl sollten Sie stutzig werden.

Fake-Bewertungen: Vorgehen von Portalen gegen falsche Bewertungen

Zum Teil werden rechtliche Schritte der Portale in Form von Klagen gegen die Verwender solcher Fake-Bewertungen eingeleitet, wie es bereits die Online-Plattform Amazon in der Vergangenheit vorgemacht hat. Denn die Verwendung oder Verfassung von falschen Bewertungen verstößt gegen eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften.

Einerseits stellt dies eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar und unterliegt damit den Vorgaben des Wettbewerbsrechts, da solch eine gezielte Platzierung der positiven Darstellung eigener Dienstleistungen und Angebote dient.

Die Verwendung von Fake-Bewertungen ist demnach immer dann gem. § 3 UWG unzulässig, wenn sie zur Interessenbeeinträchtigung von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern in der Lage ist. Dies ist vorliegend der Fall, da auf Seiten der Käufer ein Interesse an der Nichtirreführung besteht und auf Seiten der Konkurrenten ein Interesse an fairem Wettbewerb durch die Verwendung wahrheitsgetreuer Marktwerbung.

Weiterhin ist es als Irreführung i. S. d. § 5 UWG zu verstehen, da durch solche Fake-Bewertungen der wirkliche Werbecharakter und die wirtschaftlichen Interessen des Händlers den Verbrauchern verborgen bleiben, da für diese nicht ersichtlich ist, dass die Bewertungen gefälscht und nicht von tatsächlichen Kunden abgegeben wurden. Wir haben uns auf die Löschung von Bewertungen spezialisiert.

Wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen Mitbewerber bei Fake-Bewertungen

Haben Sie Mitbewerber, die mit falschen Bewertungen werben, können Sie dies unterbinden. Das Wettbewerbsrecht hält hierfür zahlreiche Instrumentarien wie Abmahnung, Einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bereit. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht beraten wir Sie zu einem maßgeschneiderten Vorgehen bundesweit.



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