Fake-Bewertungen rechtswidrig

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Das Landgericht München hat kürzlich über Fake-Bewertungen entschieden und ihnen eine klare Absage erteilt (17 HK O 1734/19). HolidayCheck klagte gegen das ausländische Unternehmen „Fivestar Marketing“, das erfundene Bewertungen an Hotels verkauft hatte.

Was entschied das LG München?

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M., erklärt: „Da Fivestar nicht vor Gericht erschien, konnte sich das Unternehmen nicht verteidigen und verlor das Verfahren. Es darf nun keine Fake-Bewertungen mehr verkaufen. Gegen das Säumnisurteil kann Fivestar aber Einspruch einlegen. Ob das geschieht, ist unklar.

Nach Ansicht des LG München sind nur Bewertungen erlaubt, die von echten Gästen stammen. Darunter fallen nur die Personen, die auch wirklich in den Hotels übernachtet haben. Die Bewertungen, die Fivestar verkauft, funktionieren so aber nicht. Da kann jeder eine Bewertung schreiben. Und genau das geht in Zukunft nicht mehr. Fivestar muss alle Bewertungen löschen, die nicht von echten Gästen stammen und Auskunft darüber geben, von wem die Bewertungen stammen.

Auch Amazon berichtet über die Vielzahl von Fake-Bewertungen, die Händler für ihre Produkte kaufen und geht gegen Fake-Bewertungen vor. Der Konzern vermutet, dass der größte Teil der Bewertungen von Computern generiert wurde.“

Dürfen Unternehmen Bewertungen kaufen?

Die Entscheidung des LG München bedeutet nicht, dass gar keine Bewertungen mehr gekauft werden dürfen. Es macht aber eine wichtige Einschränkung: Die Bewertungen müssen echt sein. Nur Personen, die den Service wirklich genutzt bzw. das Produkt gekauft haben, dürfen Bewertungen abgeben.

Überprüfen Sie Ihr Bewertungssystem!

„Sie haben ein Bewertungssystem? Das ist gut! Bewertungen sind heutzutage extrem wichtig. Sie sollten aber dafür sorgen, dass Ihre Bewertungen regelmäßig kontrolliert werden. Wenn dort Beleidigungen oder sonstige Texte zu finden sind, die gar nichts mit Ihrem Service zu tun haben, macht das keinen guten Eindruck. Auch offensichtliche Fake-Bewertungen wirken unseriös. Lassen Sie also die Finger von Fake-Bewertungen und nur Bewertungen von verifizierten Kunden zu“, rät Rechtsanwalt Guido Kluck.

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Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/fake-bewertungen-rechtswidrig/ 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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