Fakten zum Arbeitsrecht – Wann verjährt Ihr Jahresurlaub?

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Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche Gesetze, die Arbeitsverhältnisse regeln. Als Arbeitnehmer muss man bis zum Jahresende seinen Urlaub in Anspruch genommen haben, sonst droht laut Bundesurlaubsgesetz der Urlaubsverfall. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Übertragung in das Folgejahr möglich. Dafür müssen aber dringend persönliche oder betriebliche Gründe vorliegen. Unter anderem muss der Urlaub dann in den ersten drei Monaten, also bis zum 31. März, genommen werden.

Das sagt Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden zu den Regelungen des BUrlG

Der Europäische Gerichtshof macht aber deutlich, dass eine Verjährung von Urlaubsansprüchen nach einer nationalen Regelung nicht in Betracht kommt, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflichten im Hinblick auf den Verfall des Urlaubs noch nicht erfüllt hat, weiß Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden. Nach dieser Auffassung beginnt die mögliche Verjährung erst dann, wenn der betreffende Mitarbeiter über seinen Anspruch informiert wurde. Dies ist die Verantwortung des Arbeitgebers. Er hat die Aufgabe, seinen Mitarbeiter auf seinen Urlaub und das mögliche Erlöschen hinzuweisen.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Urlaubsanspruch noch besteht, so berät Sie Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden gerne.

Für Fragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts wie auch im Bereich vieler weiterer Rechtsgebiete steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden in einem kostenlosen Orientierungsgespräch gerne zur Verfügung. Unter der Rufnummer 0611450230 können Sie Termine an all unseren Kanzleistandorten vereinbaren.


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