Familiennachzug – Angehörige nach Deutschland holen

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Viele Migranten haben Familienangehörige in ihrem Heimatland. Oft besteht die Möglichkeit, über einen Antrag auf Familiennachzug die Eltern oder Ehegatten zu sich zu holen. Die nachfolgende Darstellung soll eine kleine Orientierung zu speziellen, häufig auftretenden Fragen geben, ersetzt jedoch keine fachkundige anwaltliche Beratung im Einzelfall.

Kann auch Familiennachzug beantragen, wer keine Einkünfte erzielt?

Grundsätzlich soll ein Familiennachzug in die Sozialsysteme vermieden werden. Der Antragsteller soll daher nachweisen, dass sein Lebensunterhalt gesichert ist. Wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, soll nicht über die Regelungen zum Familiennachzug einreisen dürfen. Daher muss für den Familiennachzug gegenüber der Ausländerbehörde nachgewiesen werden, dass der Nachziehende ohne staatliche Hilfe für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Der Nachziehende muss dabei Einkünfte in einer Höhe nachweisen, die einen Anspruch auf Sozialleistungen ausschließen. 

Verfügt der Nachziehende selbst über keine ausreichenden Einkünfte, wird aber von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen unterstützt, dann kann der Nachziehende versuchen, den Nachweis auch durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung zu erbringen. Der unterstützende Angehörige muss dann allerdings belegen, dass er auch genug Geld verdient. 

Eine Erleichterung besteht für den Ehegattennachzug zu einem Deutschen, hier müssen keine ausreichenden Einkünfte belegt werden. 

Wie kann ich eine Krankenversicherung nachweisen?

Zur Sicherung des Lebensunterhalts gehört insbesondere auch eine ausreichende Krankenversicherung. Beim Ehegattennachzug kann der Nachziehende in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung des Angehörigen mitversichert werden. Besteht keine Möglichkeit zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung dann kann gegenüber der Ausländerbehörde geltend werden, dass ein Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung besteht. Für die Einreise sollte ggf. im Heimatland eine Reisekrankenversicherung erworben werden.

Wie viel Wohnraum muss gegenüber der Ausländerbehörde nachgewiesen werden?

Mit dem Antrag auf Familiennachzug muss gegenüber der Ausländerbehörde regelmäßig nachgewiesen werden, dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Eine Ausnahme gilt auch hier wiederum für den Ehegattennachzug zu einem Deutschen. In anderen Fällen muss ein Wohnraum von mindestens 12m² pro Person für Menschen im Alter über 6 Jahren und 10 m² pro Person für Menschen unter 6 Jahren nachgewiesen werden. Dabei besteht allerdings eine Toleranz von 10 %.

Müssen Deutschkenntnisse belegt werden?

Beim Ehegattennachzug sieht das Gesetz grundsätzlich vor, dass einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Allerdings gibt es hiervon auch zahlreiche Ausnahmen. So müssen beispielsweise keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, wenn er Ehegatte Deutscher ist und für Sie der Spracherwerb im Ausland nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder trotz Ihres Bemühens innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich war. 

Kann ich den Antrag auch erst nach der Einreise mit Kurzzeitvisum stellen?

Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann abgelehnt werden, wenn die Einreise nicht mit dem erforderlichen Visum erfolgt ist. Wer vorhat, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, muss grundsätzlich vor der Einreise ein entsprechendes Langzeitvisum beantragen. Schlimmstenfalls muss der Angehörige zunächst wieder ausreisen, um den Visumsantrag nachzuholen. 

Allerdings sieht das Gesetz auch hier Ausnahmen vor. Nachziehende aus bestimmten privilegierten Ländern können auch erst nach Einreise einen entsprechenden Antrag stellen. Von dem Visumserfordernis kann zudem abgesehen werden, wenn es aufgrund besonderer Einzelfallumstände nicht zumutbar ist das Visumverfahren nachzuholen. Von dem Visumverfahren kann ebenfalls abgesehen werden, wenn ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht. 

Daher sollte ggf. anwaltlich geprüft werden, ob ausnahmsweise auch erst nach Einreise ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann.

Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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