FashionConcept GmbH insolvent: Geld zurückholen von der Pegasus Development

  • 3 Minuten Lesezeit

Die FashionConcept GmbH mit Sitz in Mannheim hat Insolvenz angemeldet. Die stille Beteiligung wurde von der Pegasus Development GmbH angeboten. Zahlreiche Anleger befürchten nun den Verlust des eingebrachten Kapitals.


Die Anleger werden von dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Hendriock, aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.12.2022 anzumelden. Betroffene Investoren sollten daher nicht zögern, fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es gibt, zumindest einen Teil Ihres Schadens im Insolvenzverfahren ersetzt zu erhalten.


Forderungsanmeldung: Jetzt spezialisierte Kanzlei einschalten


Um die Chance auf einen Kapitalrückfluss aus der Insolvenzmasse zu erhalten, muss die Forderungsanmeldung substantiiert begründete sein. Dies ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Anlegern die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren. Für die Betroffenen wurde eine kostenfreie Erstberatung eingerichtet.


Urteil gegen die Pegasus Development GmbH


Am 31.03.2022 erstreitet die Kanzlei Bender & Pfitzmann das erste Urteil gegen die Pegasus Development GmbH. Die Gesellschaft wurde zur Rückzahlung der gesamten Geldanlage an den Anleger verurteilt.


Vor dem Hintergrund der gewonnen Klage rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann den Anlegern, fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Für die betroffenen Anleger hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „Pegasus Development / Fashion Concept“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.


Pegasus & FashionConcept: Verbot durch BaFin


Die Pegasus Development GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main bietet interessierten Anlegern verschiedene Vermögensanlagen an. Unter anderem wurden folgende Anlagen vertrieben:


  • Aktien der Pegasus Development Inc.
  • Schuldverschreibungen in Form einer „Anleihe“ (ISIN DE 000A289EY1)
  • Stille Beteiligungen an der Fashion Concept GmbH


2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkauf dieser Beteiligungen untersagt. Die Untersagungen erfolgten in allen drei Fällen, weil die Pegasus Development GmbH keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.


Die Verbindung zwischen Pegasus & Fashion Concept


Die Fashion Concept GmbH war personell und durch die Vertriebsorganisation mit der Pegasus Development Unternehmensgruppe verbunden. Die Pegasus Development GmbH aus Frankfurt, welche 2020 als Tochtergesellschaft der Pegasus Development AG gegründet wurde, hat zunächst Anleihen an der Pegasus Development AG vertrieben. Der seinerzeitige Verwaltungsrat der Pegasus Development AG war bis Ende 2020 auch Geschäftsführer der Pegasus Development GmbH. Zudem ist dieser Aufsichtsratsmitglied der Fashion Invest AG, welche von demselben Geschäftsführer geleitet wird, wie die Fashion Concept GmbH.


Angekündigter Börsengang findet nicht statt


Lange wurde den Anlegern der Pegasus Development der Börsengang des Unternehmens in Aussicht gestellt. Nachdem dieser mehrfach verschoben wurde, bot man den Investoren im Jahr 2021 die Umwandlung der Anlage in eine stille Beteiligung an der Fashion Concept GmbH an. Zahlreiche Anleger stimmten der Umwandlung zu.

Anstelle des Börsengangen erhalten Anleger E-Mails von einer "Uni General". Das Unternehmen soll angeblich über eine Niederlassung in Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 1 verfügen, die jedoch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Es wird dringend geraten, diese E-Mails zu ignorieren.

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten


Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Pegasus Development GmbH oder Fashion Concept GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.


Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


Weitere Informationen finden Sie hier.


Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

Neuer Zollhof 1

40221 Düsseldorf

T: 0211-16459440

F: 0211-16459449

E: info@bender-pfitzmann.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Henry Pfitzmann

Beiträge zum Thema