FCA: Telstra muss die persönlichen Daten von Nutzern gecrackter Software an Siemens herauszugeben

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Mit Entscheidung vom 26.06.2020 (File number: NSD 429 of 2020) hat der Federal Court of Australia (FCA) die Telstra Corporation Limited (Internetprovider) dazu verpflichtet, anhand von ermittelten IP-Adressen die persönlichen Daten von 20 Nutzern gecrackter CAD-Software gegenüber der Siemens Industry Software Inc offenzulegen.

Konkret wird den Nutzern von Siemens vorgeworfen, die hochpreisige CAD-Software NX und Solid Edge (zwischen AU$ 60.000 und AU$ 337.000 oder umgerechnet zwischen EUR 37.000,00 und EUR 207.000,00) ohne entsprechende Lizenz installiert und verwendet zu haben.

Um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern und aufzudecken, hat Siemens eine automatische Berichtsfunktion („automatic reporting function” oder kurz: ARF) entwickelt, die in die beiden CAD-Softwareprodukte eingebettet ist. Die ARF kann nicht aus der aktivierten Software entfernt oder deaktiviert werden. Sobald die beiden Softwareprogramme auf einem Computer ohne entsprechende Lizenz ausgeführt werden (etwa weil der Kopierschutz zuvor mittels Software-Crack umgangen worden ist) und dieser Computer mit dem Internet verbunden ist, überträgt die CAD-Software u. a. das Datum und die Uhrzeit der Nutzung sowie die IP- und MAC-Adresse des Computers an Siemens (sog. „Phone-Home“- oder „Call Home“-Applikation). Dadurch ist ARF in der Lage, den Computer zu identifizieren, auf dem nicht lizenzierte Kopien von Software verwendet werden. Wie die ARF dabei konkret funktioniert, teilte Siemens dem Gericht in einer vertraulichen eidesstattlichen Erklärung mit.

Bei seiner Entscheidung stellte der FCA klar, dass alle von Siemens erhaltenen Informationen angemessen verwendet werden müssten. Weiterhin verpflichtete sich Siemens, dass es auf Grundlage der von Telstra offenzulegenden Daten keine Personen verfolgen würde, die die Software nicht kommerziell genutzt haben.

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