Fehler bei der Arbeit – droht die Kündigung? Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Man kommt mit der Arbeitsmenge gut klar, einem passieren in letzter Zeit aber trotzdem immer wieder Fehler. Das passiert mitunter, wenn der Chef wechselt, oder wenn Kollegen, die einem Halt gegeben haben, das Team verlassen. Was kann man in einem solchen Fall tun? Was kann man tun, um die Kündigung zu vermeiden? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Häufig steigt bei Arbeitnehmern die Fehlerquote plötzlich an, wenn es am Arbeitsplatz zwischenmenschliche Probleme gibt. Hier muss man regelmäßig ansetzen, wenn man seinen Arbeitsplatz retten und sich dort (wieder) wohl fühlen will.

Fühlt man sich mit dem neuen Chef unwohl, sollte man ihn darauf ansprechen, und zwar noch vor einem Personalgespräch, zu dem der Chef einlädt. Gehen Sie von sich aus zum Chef und bitten Sie ihn um ein Gespräch, in dem Sie diplomatisch und freundlich auf „atmosphärische Störungen“ bei der Arbeit hinweisen, die Sie gern auflösen würden. Wichtig: Bringen Sie einen Lösungsvorschlag ins Gespräch ein, einen konkreten, mit dem Sie einen Weg aus der Situation zeigen.

Mehrere Dinge können jetzt passieren: Es kann sein, dass Ihr Chef überrascht einlenkt, Missverständnisse klärt, und Sie auch erkennen, dass Sie überempfindlich reagiert haben und das Problem vielleicht gar nicht am Chef lag – und sich die Sache schnell zum Guten wendet.

Vielleicht hält Sie der Chef aber auch für ungeeignet für den Job und es läuft auf einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung hinaus. Erfahrungsgemäß ist das regelmäßig besser, als wenn der Arbeitnehmer nichts tut, sich seine Lage deshalb verschlechtert, er noch mehr Fehler begeht, vielleicht krank wird – und ihm dann gekündigt wird.

Ist die Kündigung da, ruft man am besten am selben Tag einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und bespricht die Aussichten einer Kündigungsschutzklage. Die meisten Kündigungen verstoßen gegen das Arbeitsrecht, der Arbeitnehmer hat meist gute Chancen auf eine hohe Abfindung.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Steht Ihre Kündigung kurz bevor? Bietet man Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

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