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Filesharing: AG Frankfurt weist Klage von RKA f. Koch Media ab

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In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main wurde die Klage der Koch Media GmbH, vertreten durch die Kanzlei RKA aus Hamburg, abgewiesen, weil die Klägerseite nicht nachweisen konnte, dass Sie die entsprechenden Rechte an dem PC-Spiel „Metro Last Light“ hat.

Sachverhalt:

Die Klägerseite behauptete im gerichtlichen Verfahren, den von uns vertretenen Beklagten im August 2013 abgemahnt zu haben. Mit dieser Abmahnung sollte dem Beklagten vorgeworfen worden sein, dass er im Juni 2013 das PC Spiel „Metro Last Light“ über eine Internettauschbörse zum Download angeboten hat.

Unabhängig von dem Umstand, dass der Beklagte eine solche Abmahnung niemals erhalten hat und erst durch Zustellung eines Mahnbescheids von der gesamten Angelegenheit erfahren hat, und unabhängig von dem Umstand, dass der Beklagte nicht Täter dieser behaupteten Rechtsverletzung war, konnte die Klägerseite nicht nachweisen, dass Sie die für die Rechtsverfolgung notwendigen Rechte an dem betroffenen Computerspiel innehat.

Folgerichtig hat das Amtsgericht die Klage der Kanzlei RKA abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Wir weisen darauf hin, dass die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vom 31.01.2018 noch mit der Berufung angegriffen werden kann. Wir informieren über den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit.

Sollten Sie ebenfalls von der Kanzlei RKA abgemahnt worden sein, einen Mahnbescheid erhalten haben oder sich einem Klageverfahren ausgesetzt sehen, kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen telefonischen Erstberatung. Wir informieren Sie über ihre Möglichkeiten in Ihrer Angelegenheit.

Ihre Kanzlei Brehm


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