Flüchtlingswohnungen: Kommunen lösen sich von Verträgen! Anwälte informieren über Möglichkeiten!

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Berlin, den 08.01.2017:

Diverse Kommunen versuchen sich inzwischen, von ihren Verpflichtungen zur Anmietung von Flüchtlingswohnungen zu lösen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Der Grund liegt darin, dass die Flüchtlingszahlen inzwischen stark zurückgegangen sind:

Während im Jahr 2015 über 1 Mio. Flüchtlinge nach Deutschland kamen, lag die Zahl der Asylsuchenden im Jahr 2016 Medienberichten zufolge nur noch bei ca. 280.000 Asylbewerbern.

Viele Kommunen, die teilweise sehr hohe Mieten für den Bau von Flüchtlingsunterkünften und die Unterbringung von Flüchlingen zahlten und teilweise über die nächsten Jahre mit ca. 1 Mio. Flüchtlingen pro Jahr bis ca. 2020 rechneten, wurden dadurch „kalt auf dem falschen Fuß“ erwischt, und sind jetzt mit Millionenkosten für Flüchtlingsunterkünfte belastet, von denen sie sich verstärkt zu lösen versuchen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der Autor dieses Artikels selber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, Immobilienökonom (EBS), stand im Herbst 2015 in Verhandlung mit einer Kommune aus NRW wegen der Vermietung von Wohnungen des Autors als Flüchtlingswohnungen. Nachdem hier hoher Bedarf von Seiten der Kommune angezeigt wurde und der Autor ein Darlehen bei einer Bank für die Sanierung der Wohnungen und die anschließende Vermietung als Flüchtlingswohnungen aufnahm, wurde dem Autor schließlich ab Mitte 2016 von der Kommune mitgeteilt, dass nun kein Bedarf mehr von Seiten der Kommune bestehen würde und der Autor sich selber auf dem freien Markt um eine Vermietung als Flüchtlingswohnungen bemühen solle.

Erst nach massiven Druck und Androhung einer Klage konnte schließlich doch noch zwischen dem Autor und der Kommune eine Lösung über die Anmietung als Flüchtlingswohungen erfolgen.

Der Rechtsanwalt und Immobilienökonom (EBS) hierzu:

„Hierbei handelt es sich um keinen Einzelfall, denn mir sind mindestens noch 3 weitere Fälle bekannt, in denen Kommunen nach der Anzeige von großem Bedarf und anschließender Sanierung durch die Vermieter schließlich den Vermietern mitgeteilt haben, dass nun kein Bedarf mehr für die Anmietung besteht. Vermieter fühlen sich dadurch „im Stich“ gelassen, denn erst werden von den Kommunen händeringend Wohnungen gesucht, anschließend werden von den Vermietern Anstrengungen unternommen, um diese vermieten zu können, und anschließend wird den Vermietern lapidar mitgeteilt, dass sie sich selber um eine Vermietung kümmern sollen.“

Ein anderer Fall, der in den Medien behandelt wurde (siehe www.welt.de vom 22.08.2016) zeigt, dass auch Unternehmer inzwischen verstärkt dieser Behördenwillkür ausgeliefert sind:

In diesem Bericht der Welt mit der Überschrift „Für Hunderttausende ankommende Flüchtlinge wurden Zelte und Container aufgestellt, jetzt stehen die Provisorien leer“ und der Unterschrift „Unternehmer fühlen sich betrogen – erst waren sie die Retter in der Not, nun warten sie oft vergeblich auf ihr Geld“, wird davon berichtet, wie z.B. ein Unternehmer Container aufstellte, aber letztendlich die Stadt Berlin die Kosten hierfür nicht übernehmen wollte, z.B. mit dem Argument, dass hier Planungsfehler vorgelegen hätten. Die dortige Containerfirma hatte letztendlich laut Welt vor dem Landgericht Berlin gegen die Stadt Berlin Klage eingereicht und über 800.000,- € eingefordert.

Dr. Späth hierzu: „Diese Beispielsfälle zeigen, dass diverse Kommunen mittlerweile verstärkt versuchen, sich von vertraglichen und quasivertraglichen Verpflichtungen zu lösen, um die Kosten, die sie teilweise für Flüchtlingswohnungen eingegangen sind zu reduzieren. Diverse Unternehmer und Vermieter haben aber auf die Angaben der Gemeinden vertraut. Nicht ohne weiteres kann sich daher eine Kommune von ihren Verpflichtungen zu Lasten der Unternehmer und Vermieter lösen. In Fällen, in denen längerfristige Verträge geschlossen worden sein, müsste geprüft werden, ob eine Auflösung überhaupt rechtmäßig ist, in anderen Fällen, in denen noch keine eindeutigen Verträge geschlossen wurden, sollte immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob nicht z.B. ein Fall der Vertrauenshaftung, sog. c.i.c-Haftung in Betracht kommt.“

In diversen Fällen sollten auch, was selbstverständlich immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, zumindest vergleichsweise Regelungen möglich sein, auch der Rechtsstreit, der z.B. von der Container-Firma vor dem Landgericht Berlin angestrengt wurde, wurde z.B. einer Meldung der Welt am Sonntag zufolge inzwischen mit einem Vergleich zwischen den dortigen Parteien beendet.

Betroffene Unternehmer und Vermieter sollten also alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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