Geblitzt auf der BAB 4, km 7,2, Gem. Ottendorf Okrilla, FR Dresden – Görlitz- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Die beste Reaktion auf den Anhörungsbogen ist dann die Überprüfung der Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist bei dieser Messstelle überdurchschnittlich hoch. Grund ist die mittlerweile auch gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Einseitensensors vom Typ ESO ES 3.0.

Das charakteristische an diesem Gerät ist der längliche Messbalken auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden und die auf einer Länge von 20 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Strecke benötigten Fahrzeit und damit eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können zu falschen Datensätzen führen. Dies gilts auch für das Licht von LED- Scheinwerfern. Denn das Messprinzip des Einseitensensors setzt voraus, dass das Messobjekt keine von seiner Fahrbewegung unabhängigen aktiven Signalanteile produziert. Dies ist jedoch bei LED-Frontlicht der Fall. Diese gepulste Beleuchtung stört die Kreuzkorrelation des Gerätes und verfälscht damit die Messung. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Zuordnungsschwierigkeiten kommen. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Messfoto gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ebenfalls ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): andreas junge

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